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 Autoversicherung Schadenfreiheitsklasse Rückstufung




Ein Blechschaden passiert gerade im dichten Straßenverkehr häufiger, als man sich das wünscht. In einem solchen Fall lohnt es sich nicht immer, selbst verursachte Kfz-Haftpflichtschäden von der eigenen Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen.

Wenn man bedenkt, dass man nach einem Versicherungsfall im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird, und mehrere Jahre mehr Prämie zahlen muss, wird dieses Vorgehen umso verständlicher.

Die aufgrund einer Rabatt-Rückstufung zustande kommende Preiserhöhung, erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung. Um sich nach einem Unfall diesen teuren Prämienanstieg zu ersparen, kann es sinnvoll sein, kleinere Schäden nach einem Unfall mit seinem eigenen Geld zu bezahlen.

Wie hoch die jeweiligen Kosten nach einem Unfall durch die Rückstufung ausfallen, hängt in erster Linie von von der Höhe des Versicherungsbetrages und von Ihrer Schadenfreiheitsklasse, in der Sie sich vor dem Unfall befanden. Wann es sinnvoll ist, den Schaden selbst zu tragen, kann Ihnen Ihre Kfz-Versicherung sagen.

Sofern es sich um kleinere Beträge handelt, ist der Kfz-Versicherer ohnehin gesetzlich verpflichtet, den Versicherten über die Höhe des Schadens zu informieren. Nach dieser Information hat der Versicherte ein halbes Jahr lang Zeit, um sich zu entscheiden, ob er den Schaden nachträglich aus eigener Tasche bezahlen möchte, oder nicht.

Selbst in der Kfz-Vollkasko ist ein solcher „Schadenrückkauf“ mittlerweile bei vielen Versicherungsgesellschaften möglich. Kundenfreundliche Versicherungstarife bieten die so genannte Rabattretter-Klausel, wonach ein einzelner Unfall unschädlich für den Schadenfreiheitsrabatt ist.

Man wird somit erst ab zwei Schäden im gleichen Versicherungsjahr zurückgestuft.

Tipp:

Wenn es zu einer Rückstufung kommt, ist es besonders lohnenswert nach einem günstigeren Anbieter zu suchen, um somit einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.



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