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 Wasserschaden Haftpflicht Versicherung




Ein Wasserschaden tritt ein, nachdem man die Spülmaschine eingeschalten hat und anschließend schlafen gegangen ist – zahlt in diesem Fall die Hausratversicherung? Das Amtsgericht Köln hat jetzt darüber entschieden ( Az. 144 C 41/06).

In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin nach einem anstrengenden Arbeitstag ihre Spülmaschine mit Geschirr befüllt und eingeschaltet. Kurz danach ist sie ins Bett gegangen und daraufhin eingeschlafen.

Zur gleichen Zeit löste sich während des Spülvorgangs plötzlich die Frischwasserzuleitung von der Maschine. Als die Frau am Morgen aufwachte, war bereits ein Teil der Wohnung volgelaufen. Ihre Hausratversicherung wollte diesen Schaden nicht regulieren, weil es sei grob fahrlässig sei, die Spülmaschine unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Die Versicherungsnehmerin hätte erst nach Ende des Spülvorgangs ins Bett gehen dürfen, außerdem hätte die Wasserzufuhr über Nacht abgedreht werden müssen. Die Kölner Amtsrichter hielten die Argumente der Versicherungsgesellschaft jedoch für lebensfremd: Nach einem langen Arbeitstag könne man durchaus in die Situation kommen, dass spät Abends noch Geschirr zu spülen oder Wäsche zu waschen sei.

Es sei nicht direkt grob fahrlässig, in einer solchen Situation schlafen zu gehen und die Spülmaschine ohne Aufsicht zu Ende laufen zu lassen.



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