Eine Wohngebäudeversicherung ist gerade für Hausbesitzer unverzichtbar, da sie den Schaden an der eigenen Immobilie zahlt, welcher durch Brand verursacht wurde. Vom Versicherer werden weiterhin noch Schäden durch Hagel, Wasser, Gasexplosion oder Wasserrohrbruch gezahlt. Optional können ich noch „Elementargefahren“ wie zum Beispiel Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung oder Lawinenschäden mitversichert werden. Dazu gehören auch Schäden, welche durch Schneelastschäden etwa durch überlastete Dächer entstanden sind.
Das Eigenheim sollte mindestens zum so genannten „gleitenden Neuwert“ versichert werden. Im Falle einer totalen Zerstörung ersetzt der Versicherer dann den Neubauwert des Hauses (ortsüblich). Dies erfolgt ohne Abzug durch Wertminderung, sodass man im schlimmsten Falle die Immobilie wieder aufbauen kann.
In guten Versicherungstarifen sind außerdem auch Kosten für den Abriss von Gebäuderesten und die Entsorgung von Bauschutt sowie sogar die Entfernung von Spraylogos mitversichert. Die Versicherungsgesellschaft kommt außerdem in der Regel für die Übernachtung des Versicherten und seiner Familie auf, bis das betroffene Gebäude wieder bewohnbar ist.
Seit geraumer Zeit werden auch Policen angeboten, welche auf der Basis des kürzlich neu entwickelten Wohnflächenmodells angeboten werden. Die entscheidende Änderung zur alten Variante ist der Wegfall der Versicherungssumme: Das Haus wird nach Eigenschaften der Ausstattung und Typ eingeordnet, wobei die Versicherungsprämie dann je Quadratmeter Wohnfläche berechnet werden. Tarife sind mit verschieden hohen Selbstbeteiligungen vorhanden.
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