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 Arbeitsrecht bei Überstunden




Überstunden sind Arbeitszeiten, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen und über einen bestimmten Zeitraum vom Arbeitnehmer akzeptiert werden müssen.

Die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers umfasst einen festgelegten Zeitraum, der mit dem Betreten des Betriebsgeländes beginnt und mit dem Verlassen endet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.

Die tägliche, gesetzlich zulässige Arbeitszeit umfasst 8 Stunden, in Ausnahmefällen und nach Branche auch 10 Stunden, wobei hier eine maximale wöchentliche Arbeitsdauer nicht überschritten werden darf.

Die Arbeitszeit ist in jedem Falle vertraglich fixiert und kann dann - je nach Branche - durch entsprechenden Bedarf auch auf 10 Stunden täglich ohne Freizeitausgleich festgesetzt sein. Besonders in der Gastronomie ist diese Regelung üblich. Die über die festgelegte Arbeitszeit wird als Mehrarbeit, oder auch Überstunden, bezeichnet.

Überstunden sind Arbeitszeiten, die eben jene vertraglich vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitsdauer überschreiten. Überstunden dürfen vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn betriebliche Gründe diese Mehrarbeit bedingen.

Die Arbeitszeit kann in diesem Falle von 8 Stunden auf bis zu 10 Stunden täglich erhöht, wenn der Arbeitgeber innerhalb der nächsten 6 Monate die Möglichkeit gibt, diese Mehrarbeit durch Ausgleich abzubauen, so dass der Schnitt einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden wieder erreicht wird. Wenn keine tarifvertragliche Bindung besteht, können Überstunden und deren Ausgleich individuell vereinbart werden.

Ansonsten ist der Abbau von Überstunden tarifvertraglich fixiert, d. h. der Abbau der Überstunden kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Zunächst wird die Arbeitszeit bzw. die Mehrarbeit auf einem Arbeitszeitkonto erfasst. Der Abbau kann durch finanziellen Ausgleich (Ausbezahlung der Überstunden), abgeglichen werden. Die andere Möglichkeit des Ausgleichs ist der über Freizeit.

Grundsätzlich muss eine ausdrückliche Ermächtigung zur Anordnung von Überstunden für den Arbeitgeber bestehen, damit der nach betrieblicher Lage und so lange keine anderen Mitarbeiter zur Verfügung stehen, bestimmte Mitarbeiter für die Mehrarbeit auf bestimmte Zeit verpflichten kann. Die betriebliche Treueverpflichtung zwingt den Mitarbeiter zur Akzeptanz von Überstunden über einen vorübergehenden Zeitraum.



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