Um mit Wertpapieren reich zu werden, ist es zunächst notwendig ein
Wertpapierdepot zu eröffnen. Am einfachsten geht dies direkt bei der eigenen
Filialbank oder durch ein Besuch des Portals einer Onlinebank. Für das
Wertpapierdepot entstehen Kosten, die je nach Bank uneinheitlich konzipiert und
unterschiedlich hoch sind.
Die Depotgebühren werden für Dienstleitungen berechnet, welche jede Bank dem
Depotinhaber offeriert und die aus Verwahrung der Wertpapieren und Verwaltung
des Depots bestehen.
Typische allgemeine Dienstleitungen sind zum Beispiel:
• Depotauszüge, welche die Banken ihren Kunden zukommen lassen, mindestens
einmal jährlich
• Versenden von Mitteilungen über Zinsgutschriften, Dividendengutschriften bzw.
Überweisen dieser Gutschriften
• Mitteilungen über Hauptversammlungen der AGs bzw. Einladungen versenden
• Außerordentliche Mitteilungen (Aktiensplitting, Fusionen, Verkäufe) versenden
Die Depotgebühren sind pauschal bzw. volumenabhängig und werden je nach Bank pro
Quartal bzw. jährlich in Rechnung gestellt. Zunehmend werden diese
Serviceleistungen kostenlos angeboten, die Anbieter sprechen von kostenlosen
Depots.
Allerdings gibt es die so genannten "Transaktionsgebühren". Diese entstehen bei
jedem Order (Kauf, Verkauf, Limit) und variieren sehr stark von Bank zu Bank und
von Wertpapierart zu Wertpapierart (Aktie, Fonds, Zertifikat).
Manche Banken ermitteln sie in Prozenten vom Ordervolumen. Andere Anbieter, in
der Regel Onlinebanken und Onlinebroker (Wertpapierhändler), geben sich mit
einer Pauschale pro Transaktion zufrieden.
Kostenlos ist kein Bankdepot, allerdings sind die Preisunterschiede erheblich.
Unser Tipp:
Wer zu einem preiswerteren Anbieter wechseln möchte, kann bei diesem ein neues
Depot eröffnen und seine Wertpapiere in das neue Depot übertragen lassen. Die
Übertragung muss der neue Anbieter kostenlos erledigen, da sie keine
Serviceleistung, sondern Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht ist.
Vollständig kostenlos ist nur das Depot, welches jeder Anleger bei der
Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg zur Aufbewahrung von
Bundeswertpapieren eröffnen kann.
Tipp! Depotgebühren sind bedingt als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
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