Besitzer von Bausparverträgen aus den 90er-Jahren profitieren häufig noch von den damaligen lukrativen Bonusregelungen. Diese waren von den Bausparkassen in dieser Zeit offeriert worden, um auch solche Kunden zu gewinnen, die gar nicht die Absicht hatten ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen bzw. zu bauen.
Bis heute erwirtschaften solche Verträge aus den 90ern Renditen von 4-5%. Dies ist erheblich mehr, als man bei Sparkassen und Banken für regelmäßig angelegtes Geld kommt. Dieser Extra-Bonus wird in der Regel gewährt, wenn der Kunde auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet.
Laut Aussagen der Bremer Verbraucherzentrale bemühen sich derzeit etliche Bausparkassen diese alten, aus ihrer sicht kostspieligen Bonusverträge loszuwerden. Oft werde dem Kunde der Umstieg in einen „modernen“ Tarif angeboten, der zwar niedrigere Kreditzinsen für das Bauspardarlehen, aber auch schlechtere Guthabenzinsen während des Ansparens vorsieht.
Wenn der Bausparvertrag erst gar nicht zum Erwerb einer Immobilie genutzt werden soll, und deshalb das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen werden möchte, verschlechtert sich in aller Regel der Besitzer, welcher diesem Neutarif zustimmt. Clever ist es gegenüber den Bausparkassen auf die Fortführung des alten Vertrages zu bestehen.
Wichtig:
Wenn ein Bonusvertrag „zuteilungsreif“ wird, weisen die Bausparkassen in aller Regel nicht darauf hin, dass der Bausparvertrag damit nicht automatisch enden muss. Ein bereits bestehender Bonusvertrag kann in der Tat weiter bespart werden. Bedenken Sie: Kaum eine andere sichere Geldanlage bringt heutzutage fast 5 % Zinsen.
In den Vertragsbedingungen sollten Sie noch mal nachschauen: Sofern kein ausdrückliches Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife vereinbart ist, hat der Kunde in der Regel die Möglichkeit den Bonusvertrag weiterzuführen.
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