Wenn man trotz gültigem Ticket aufgrund einer Überbuchung der Maschine am Boden bleiben muss, ist dies mehr als ärgerlich. Sofern ein Flug in einem EU-Mitgliedsstaat beginnt oder endet, gilt innerhalb der EU ansässigen Fluggesellschaft das Europarecht.
Wer unfreiwillig nicht befördert wird, obwohl man sich pünktlich und mit allen benötigten Reiseunterlagen am Check-In befindet, kann Entschädigung beanspruchen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung. Wenn der Zielflughafen weiter als 1.500km weit entfernt ist, gibt es 250 Euro.
Bei einem Flugziel von mehr als 1.500 km innerhalb der EU ist die Fluggesellschaft verpflichtet 400 Euro zu zahlen. Liegt der Abflug- oder Zielort außerhalb der EU gibt es eine Entschädigung von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500km, für noch größere Entfernungen sogar bis 600 Euro.
Als Fluggast hat man ebenfalls die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises innerhalb von 7 Tagen oder der Umbuchung auf einen späteren Flug unter vergleichbaren Reisebedingungen. Während der Wartezeit auf einen nächsten Flieger muss die jeweilige Fluggesellschaft für eine angemessene Bertreuung. Hierzu gehören neben regelmäßigen Mahlzeiten und Erfrischungen auch 2 unentgeltliche Telefonate, Faxe sowie E-Mail.
Wenn der nächste Flug erst am nächsten Tag erfolgt, muss zusätzlich ein Hotelzimmer gestellt werden. Diese genannten Regeln gelten nicht nur für Billigflieger, sondern gleichermaßen für Linien- oder Charterflüge sowie für Flüge in Form einer Pauschalreise.
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