Nicht jede Reise führt in ein Land, dessen Einkaufspassagen nur so von Banken umzingelt sind – man kann also nicht überall auf einen Geldautomat zurückgreifen. Zudem sollte man beachten, dass man längst nicht in jeder Stadt mit der deutschen EC-Karte Geld abheben kann.
Auch die verlangten Auslandsgebühren sollten nicht außer Acht gelassen werden: Bis zu 5 Euro je Abhebung zahlen deutsche Sparkassen- und Bankkunden sogar schon innerhalb der Europäischen Union für die Nutzung eines ausländischen Geldautomaten.
Eine günstigere, und beliebte Alternative ist nach wie vor der Traveller- bzw. Reisescheck. Diesen gibt es von verschiedenen Anbietern wie „American Express“, „Visa“, oder „Thomas Cook“. Weltweit ist es damit möglich, dass die Banken diese Reiseschecks in das örtliche Bargeld umtauschen.
Darüber hinaus ist es möglich, die Schecks in allen Hotels, Wechselstuben, bei Einzelhändlern oder auch bei Autovermietungen zu verwenden. Gekauft werden die Schecks bei der eigenen Hausbank, wobei man natürlich bestimmen kann, wie hoch die gewünschten Summe sowie Stückelung sein soll.
Je nach gewünschtem Reiseziel werden die Reiseschecks beispielsweise in US-, kanadischen oder australischen Dollar, in Euro, Rand oder Schweizer Franken. Hierbei sollte beachtet werden, dass eine Reise in ein Land mit „weicher“ Währung, am besten Euro-Reiseschecks mitgenommen werden sollten. Für Hartwährungsländer, zu denen z.B. Großbritannien und Schweiz gehört, ist man besser damit bedient, Schecks in der jeweiligen Landeswährung zu kaufen.
Sinnvoll ist es außerdem die eigene Hausbank zu fragen, welche Währung in welchem Land empfehlenswert ist. Die Reiseschecks werden direkt beim Kauf in der dafür vorgesehenen Zeile unterschrieben. Ab dem Zeitpunkt der Unterschrift sind die Schecks gegen Diebstahl und Verlust versichert.
Die zweite Unterschrift erfolgt erst dann, wenn man den Reisescheck einlösen möchte. Bei der Einlösung muss zudem der Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Beim Kauf von Reiseschecks bekommt man eine Kaufquittung und ein Verzeichnis der jeweiligen Seriennummern der Schecks.
Beides sollte stets getrennt voneinander aufbewahrt werden. Ist man in der Lage, diese Belege vorzeigen zu können, besorgt jede ausländische Bank für Ersatz. Dieser Ersatz erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Verlustmeldung.
Zudem gibt es weltweite Servicenummern, welche einem im Ernstfall helfen.
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