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 Arbeitsvertrag Anfechtung




Mitarbeitern und selbst vielen Arbeitgebern sind Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, oder eben die Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit bekannt. Weniger geläufig ist die Variante der Anfechtung eines Arbeitsvertrages.

Erhält ein Bewerber nach dem Bewerbungs- und Vorstellungsprozedere nun den ersehnten Arbeitsplatz, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst vertraglich aneinander gebunden.

Lediglich Probezeiten von im Regelfall bis zu sechs Monaten rechtfertigen eine unbegründete Kündigung. Im Anschluss an die Probezeit kann der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers nur noch nach Abmahnung oder mit sozialer Rechtfertigung vorgenommen werden. So die gängige Information.

Die Anfechtung des Arbeitsvertrages kann jedoch seitens des Arbeitgebers vorgenommen werden, wenn dieser dem Arbeitnehmer vorwerfen kann, sich den Arbeitsplatz unter Vortäuschung falscher Informationen erschlichen zu haben.

Da Statistiken davon sprechen, dass jeder dritte Bewerber seine Bewerbungsunterlagen geschönt haben soll, sind Arbeitgeber natürlich daran interessiert, lediglich ehrliche Mitarbeiter zu beschäftigen.

Kaschierte Lücken im Lebenslauf sind die kleinsten Gründe, die eine Anfechtung des Arbeitsvertrages rechtfertigen können. Drei wesentliche Voraussetzungen können zur Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber führen.

Zunächst könnte der Bewerber der Manipulation seiner Bewerbungsunterlagen überführt werden oder aber bei rechtlich zulässigen Fragen gelogen haben. Dazu muss dem Bewerber klar gewesen sein, dass er ohne die Lüge oder Manipulation der Bewerbungsunterlagen die ausgeschriebene Stelle nicht bekommen hätte.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber jederzeit nach Bekannt werden der Täuschung den Arbeitsvertrag anfechten.

Über gesetzlich zulässige bzw. unzulässige Fragen sollte sich der Bewerber unbedingt vor dem Vorstellungsgespräch informieren. Die Korrektheit der Zeugnisse und Unterlagen sollte selbstverständlich sein.



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