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 Arbeitsrecht Pause / Pausenregelung




Die Pause ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Arbeitszeit, denn durch die Reduzierung dieser Pausenzeiten könnte die Nettoarbeitszeit eines Mitarbeiters deutlich erhöht werden oder aber schleichend und fast unbemerkt Mehrarbeit geleistet werden. Die Regelung von Pausenzeiten für Arbeitnehmer ist daher im Arbeitsrecht auch ganz klar geregelt.

Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter nach maximal 6 Stunden Arbeitszeit einen Anspruch auf eine 30 Minuten dauernde Pause. Nach 9 Stunden Arbeitszeit erhöht sich die Dauer der Pause auf 45 Minuten.

Die Pausenzeit kann auf zwei Pausen aufgeteilt werden, hier dürfen aber 15 Minuten nicht unterschritten werden. Mehr als 6 Stunden ohne Pause darf ein Mitarbeiter nicht beschäftigt werden.

Für den Arbeitnehmer ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, dass die Pausenzeit der freien Verfügung an einem selbst gewählten Platz dient. Die komplette Freistellung von der Arbeit ist die Voraussetzung für die Definition der Pause.

Wenn der Arbeitsnehmer sich zur Arbeit während der Pause bereithalten muss, dient diese nicht der Erholung und kann auch nicht als solche bezeichnet werden.

Die Pause darf auch nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gehängt werden. Sie zählt auch arbeitsrechtlich nicht zur Arbeitszeit, sondern dient der Erholung des Arbeitnehmers.

Verschiedene Tarifverträge in unterschiedlichen Branchen handhaben die Pausenregelung abweichend voneinander. Pausenzeiten von bis zu 60 Minuten sind je nach Branche durchaus üblich. Wichtig zu beachten ist für den Arbeitnehmer, dass die gesetzlichen Regelungen lediglich den Rahmen darstellen, innerhalb dessen die tarifvertraglichen Regelungen sich bewegen müssen. Unterschreitungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten sind nicht zulässig.

Besonders in Phasen der Mehrarbeit sollte auf aktualisierte Pausenzeiten geachtet werden, die den Mehrarbeitszeiten angepasst sind.



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