Die Pause ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Arbeitszeit, denn durch
die Reduzierung dieser Pausenzeiten könnte die Nettoarbeitszeit eines
Mitarbeiters deutlich erhöht werden oder aber schleichend und fast unbemerkt
Mehrarbeit geleistet werden. Die Regelung von Pausenzeiten für Arbeitnehmer ist
daher im Arbeitsrecht auch ganz klar geregelt.
Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter nach maximal 6 Stunden Arbeitszeit einen
Anspruch auf eine 30 Minuten dauernde Pause. Nach 9 Stunden Arbeitszeit erhöht
sich die Dauer der Pause auf 45 Minuten.
Die Pausenzeit kann auf zwei Pausen aufgeteilt werden, hier dürfen aber 15
Minuten nicht unterschritten werden. Mehr als 6 Stunden ohne Pause darf ein
Mitarbeiter nicht beschäftigt werden.
Für den Arbeitnehmer ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, dass die
Pausenzeit der freien Verfügung an einem selbst gewählten Platz dient. Die
komplette Freistellung von der Arbeit ist die Voraussetzung für die Definition
der Pause.
Wenn der Arbeitsnehmer sich zur Arbeit während der Pause bereithalten muss,
dient diese nicht der Erholung und kann auch nicht als solche bezeichnet werden.
Die Pause darf auch nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gehängt
werden. Sie zählt auch arbeitsrechtlich nicht zur Arbeitszeit, sondern dient der
Erholung des Arbeitnehmers.
Verschiedene Tarifverträge in unterschiedlichen Branchen handhaben die
Pausenregelung abweichend voneinander. Pausenzeiten von bis zu 60 Minuten sind
je nach Branche durchaus üblich. Wichtig zu beachten ist für den Arbeitnehmer,
dass die gesetzlichen Regelungen lediglich den Rahmen darstellen, innerhalb
dessen die tarifvertraglichen Regelungen sich bewegen müssen. Unterschreitungen
der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten sind nicht zulässig.
Besonders in Phasen der Mehrarbeit sollte auf aktualisierte Pausenzeiten
geachtet werden, die den Mehrarbeitszeiten angepasst sind.
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