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 Arbeitszeit Arbeitsrecht




Die Arbeitszeit ist die Zeit, die ein Mitarbeiter seinem Chef oder Unternehmen für die Erbringung von Leistungen zur Verfügung stellt. Für den Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um die reine Nettozeit der Tätigkeit handelt - Pausen werden in der Regel ebenso wenig wie die Wege zur Arbeitszeit gezählt.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten der Arbeitsstätte und endet mit dem Verlassen. Verschiedene Branchen oder Tarifverträge definieren die Arbeitszeit allerdings verschieden - wichtig für den Arbeitnehmer ist es, hierüber informiert zu sein.

Zwar ist die Dauer der Arbeitszeit gesetzlich geregelt und darf auch in diesem Rahmen nicht überschritten werden, allerdings gibt es auch hier in verschiedenen Branchen Ausnahmen und Veränderungen der Arbeitszeiten im Tarifvertrag.

Für den Arbeitnehmer ist es in einem solchen Fall besonders wichtig, über seine arbeitsrechtliche Ausnahmesituation informiert zu sein. Besonders Pausen- und Ruhezeiten könnten in verschiedenen Branchen leicht dauerhaft zu Lasten der Arbeitnehmer verschoben sein und somit eine vereinbarte Wochenarbeitszeit deutlich erhöhen.

Im Arbeitsrecht wird die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit zwar klar definiert, die Verteilung auf Arbeitstage sowie die Vergütung von Mehrarbeit wird hier jedoch nicht vorgegeben.

Besonders bei regelmäßigen Überstunden, die nämlich die Wochenarbeitszeit überschreiten, ist es wichtig, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Erfassung der Arbeitszeit und der Vergütung klar geregelt ist.

Grundsätzliche gesetzliche Vorschriften besagen, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Alle weiteren Arbeitsstunden werden grundsätzlich als Mehrarbeit definiert.

Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf auf Weisung vom Arbeitgeber auf 10 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Freizeitausgleich geschaffen wird, der die tägliche Arbeitszeit in diesem Zeitraum dann auf rechnerische 8 Stunden reduziert.

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer sich nicht weigern, die Arbeitszeit durch Mehrarbeit zu verlängern, wenn der betriebliche Ablauf dies erfordert.

Wichtig für den Arbeitnehmer ist die Kenntnis über seine tarifvertragliche Regelung hinsichtlich seiner Arbeitszeit und die genaue Klärung von Mehrarbeitszeiten.



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