Die Arbeitszeit ist die Zeit, die ein Mitarbeiter seinem Chef oder Unternehmen
für die Erbringung von Leistungen zur Verfügung stellt. Für den Arbeitnehmer ist
es wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um die reine Nettozeit der Tätigkeit
handelt - Pausen werden in der Regel ebenso wenig wie die Wege zur Arbeitszeit
gezählt.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten der Arbeitsstätte und endet mit dem
Verlassen. Verschiedene Branchen oder Tarifverträge definieren die Arbeitszeit
allerdings verschieden - wichtig für den Arbeitnehmer ist es, hierüber
informiert zu sein.
Zwar ist die Dauer der Arbeitszeit gesetzlich geregelt und darf auch in diesem
Rahmen nicht überschritten werden, allerdings gibt es auch hier in verschiedenen
Branchen Ausnahmen und Veränderungen der Arbeitszeiten im Tarifvertrag.
Für den Arbeitnehmer ist es in einem solchen Fall besonders wichtig, über seine
arbeitsrechtliche Ausnahmesituation informiert zu sein. Besonders Pausen- und
Ruhezeiten könnten in verschiedenen Branchen leicht dauerhaft zu Lasten der
Arbeitnehmer verschoben sein und somit eine vereinbarte Wochenarbeitszeit
deutlich erhöhen.
Im Arbeitsrecht wird die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit zwar klar
definiert, die Verteilung auf Arbeitstage sowie die Vergütung von Mehrarbeit
wird hier jedoch nicht vorgegeben.
Besonders bei regelmäßigen Überstunden, die nämlich die Wochenarbeitszeit
überschreiten, ist es wichtig, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die
Erfassung der Arbeitszeit und der Vergütung klar geregelt ist.
Grundsätzliche gesetzliche Vorschriften besagen, dass die tägliche Arbeitszeit 8
Stunden nicht überschreiten darf. Alle weiteren Arbeitsstunden werden
grundsätzlich als Mehrarbeit definiert.
Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden darf auf Weisung vom Arbeitgeber auf 10
Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Freizeitausgleich
geschaffen wird, der die tägliche Arbeitszeit in diesem Zeitraum dann auf
rechnerische 8 Stunden reduziert.
Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer sich nicht weigern, die Arbeitszeit durch
Mehrarbeit zu verlängern, wenn der betriebliche Ablauf dies erfordert.
Wichtig für den Arbeitnehmer ist die Kenntnis über seine tarifvertragliche
Regelung hinsichtlich seiner Arbeitszeit und die genaue Klärung von
Mehrarbeitszeiten.
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