Wer eine Wohnung mieten möchte, muss meist auf einer Selbstauskunft Fragen zur
eigenen Person beantworten. Selbst wenn es heißt, dass unwahre Angaben den
Vermieter zur fristlosen Kündigung zu berechtigen, muss zwangsläufig nicht alles
korrekt beantwortet werden.
Es müssen nur die Fragen korrekt beantwortet werden, bei denen es um die
finanzielle Sicherheit geht. Somit muss ein potentieller Mieter vor allem sein
Arbeitsverhältnis wahrheitsgemäß angeben und zudem sein Nettoeinkommen nennen.
Wenn man nun beispielsweise 1.500 Euro netto verdient, und die Wohnung 300 Euro
kostet, riskiert man keine Kündigung, wenn man ein Gehalt mit 3000 Euro angibt,
weil die regelmäßigen Mietzahlungen auch mit 1.500 Euro garantiert seien.
Anders sieht dies aus, wenn die Wohnung 800 Euro kosten würde. In diesen Fall
ist eine fristlose Kündigung möglich.
Dagegen riskiert ein Mieter, der in der Auskunft behauptet hat, einen festen Job
zu haben nicht unbedingt den Verlust der Wohnung, wenn der Vermieter das später
als Lüge entlarvt. Dies wurde schon in einem Urteil zugunsten eines Mieters
entschieden, weil das finanzielle Interesse des Vermieters in diesem Fall nie
gefährdet war.
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