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 Maklerprovision bei Vermittlung einer selbstverwalteten Immobilie




Unter bestimmten Umständen darf ein Immobilienverwalter für die Vermittlung einer Immobilie, die er selbst verwaltet, eine Provision verlangen. Dabei muss er jedoch einige Besonderheiten beachten. Darauf weist der Immobilienverband IVD West hin.

Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Verwalter eine Wohnung zur Miete oder zum Verkauf anbietet. Bei Mietwohnungen gilt, dass er vom neuen Mieter keine Provision nehmen darf. Das Wohnungvermittlungsgesetz verbietet dies.

Der Haus- beziehungsweise Sondereigetumsverwalter kann allerdings mit dem Vermieter vereinbaren, dass ihm dieser eine Provision zahlt, wenn er für seine Wohnung einen Nachmieter findet. Diese Provision darf maximal zwei Monatskaltmieten betragen.

Für potenzielle Mieter kann es sinnvoll sein, wenn der Verwalter mit der Vermietung der Wohnung betraut ist, weil dieser die Wohnungen und die Nachbarn kennt und daher besser als ein Makler Auskunft geben kann.



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