Unter bestimmten Umständen darf ein Immobilienverwalter für die Vermittlung
einer Immobilie, die er selbst verwaltet, eine Provision verlangen. Dabei muss
er jedoch einige Besonderheiten beachten. Darauf weist der Immobilienverband IVD
West hin.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Verwalter eine Wohnung zur Miete
oder zum Verkauf anbietet. Bei Mietwohnungen gilt, dass er vom neuen Mieter
keine Provision nehmen darf. Das Wohnungvermittlungsgesetz verbietet dies.
Der
Haus- beziehungsweise Sondereigetumsverwalter kann allerdings mit dem Vermieter
vereinbaren, dass ihm dieser eine Provision zahlt, wenn er für seine Wohnung
einen Nachmieter findet. Diese Provision darf maximal zwei Monatskaltmieten
betragen.
Für potenzielle Mieter kann es sinnvoll sein, wenn der Verwalter mit der
Vermietung der Wohnung betraut ist, weil dieser die Wohnungen und die Nachbarn
kennt und daher besser als ein Makler Auskunft geben kann.
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