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 Wohnung mieten




Jeder Wohnungssuchende hat bestimmte Vorstellungen über die Größe, Raumaufteilung, Lage, Ausstattung und nicht zuletzt den Mietpreis für seine Traumwohnung. Wer sich etwas Zeit bei der Wohnungssuche lassen kann, sollte den lokalen Wohnungsmarkt zunächst eine Weile beobachten, um sich ein Bild über durchschnittliche Mietpreise und Mietbedingungen zu machen.

Lokale Zeitungen und Wohnungsbörsen im Internet bieten hierzu eine einfache Möglichkeit. Bei der Suche sollten auch Faktoren wie eine evtl. zu zahlende Maklerprovision und die Höhe einer zu hinterlegenden Kaution beim Vermieter nicht außer Acht gelassen werden. Hat man dann die perfekte Wohnung gefunden und besichtigt, bewirbt man sich beim Vermieter um die Wohnung. Dabei erfragt dieser meist Auskünfte über persönliche und finanzielle Umstände, damit er sich ein Bild über die zu erwartende Zuverlässigkeit des Mieters machen kann.

Beim Abschluss des Mietvertrages ist es wichtig, sich genau im Klaren über die einzelnen Mietvertragsbestandteile zu sein. Neben der Kaltmiete sind die Betriebskosten ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Regelungen dazu finden sich in der deutschlandweit geltenden Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Es wird zwischen kalten Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Hausbeleuchtung, Straßen- und Hausreinigung, Winterdienst, Gebäudeversicherung, Hausmeister etc.) und warmen Betriebskosten (für Wasser und Heizung) unterschieden.

Teilweise ist die Beheizung der Wohnung aber auch direkt bei einem Fernwärmeanbieter (z. B. bei einer Gasheizung) zu bezahlen. Die Betriebskosten sollten dann dementsprechend geringer ausfallen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Miete festgeschrieben ist, oder ob es sich um eine Staffelmiete mit einer fest vereinbarten Steigerungsrate handelt.

Auch die Frage der Tierhaltung, der Zugang zu Keller- oder Bodenräumen, Gartenmitbenutzung, Parkplätze, der Umgang mit Kleinreparaturen, Instandhaltung, Kündigungsfristen etc. muss im Vertrag unmissverständlich geregelt sein, um spätere Probleme und Unmut auszuschließen.

Der letzte Schritt beim Mieten einer Wohnung ist die Wohnungsübergabe. Hierbei ist der Vermieter selbst oder ein Vertreter der Wohnungsverwaltung vor Ort und es wird ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt.

Darin wird nicht nur der Zustand der Wohnung aufgenommen, sondern es werden auch Zählerstände an Strom-, Wasser- und Heizungsmessern und die Anzahl der übergebenen Schlüssel notiert. Eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls sollte dann mit dem Mietvertrag sorgfältig aufbewahrt werden.



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