Jeder Wohnungssuchende hat bestimmte Vorstellungen über die Größe,
Raumaufteilung, Lage, Ausstattung und nicht zuletzt den Mietpreis für seine
Traumwohnung. Wer sich etwas Zeit bei der Wohnungssuche lassen kann, sollte den
lokalen Wohnungsmarkt zunächst eine Weile beobachten, um sich ein Bild über
durchschnittliche Mietpreise und Mietbedingungen zu machen.
Lokale Zeitungen und Wohnungsbörsen im Internet bieten hierzu eine einfache
Möglichkeit. Bei der Suche sollten auch Faktoren wie eine evtl. zu zahlende
Maklerprovision und die Höhe einer zu hinterlegenden Kaution beim Vermieter
nicht außer Acht gelassen werden. Hat man dann die perfekte Wohnung gefunden und
besichtigt, bewirbt man sich beim Vermieter um die Wohnung. Dabei erfragt dieser
meist Auskünfte über persönliche und finanzielle Umstände, damit er sich ein
Bild über die zu erwartende Zuverlässigkeit des Mieters machen kann.
Beim Abschluss des Mietvertrages ist es wichtig, sich genau im Klaren über die
einzelnen Mietvertragsbestandteile zu sein. Neben der Kaltmiete sind die
Betriebskosten ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Regelungen dazu
finden sich in der deutschlandweit geltenden Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Es wird zwischen kalten Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Hausbeleuchtung,
Straßen- und Hausreinigung, Winterdienst, Gebäudeversicherung, Hausmeister etc.)
und warmen Betriebskosten (für Wasser und Heizung) unterschieden.
Teilweise ist die Beheizung der Wohnung aber auch direkt bei einem
Fernwärmeanbieter (z. B. bei einer Gasheizung) zu bezahlen. Die Betriebskosten
sollten dann dementsprechend geringer ausfallen. Weiterhin ist zu prüfen, ob die
Miete festgeschrieben ist, oder ob es sich um eine Staffelmiete mit einer fest
vereinbarten Steigerungsrate handelt.
Auch die Frage der Tierhaltung, der Zugang zu Keller- oder Bodenräumen,
Gartenmitbenutzung, Parkplätze, der Umgang mit Kleinreparaturen, Instandhaltung,
Kündigungsfristen etc. muss im Vertrag unmissverständlich geregelt sein, um
spätere Probleme und Unmut auszuschließen.
Der letzte Schritt beim Mieten einer Wohnung ist die Wohnungsübergabe. Hierbei
ist der Vermieter selbst oder ein Vertreter der Wohnungsverwaltung vor Ort und
es wird ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt.
Darin wird nicht nur der Zustand der Wohnung aufgenommen, sondern es werden auch
Zählerstände an Strom-, Wasser- und Heizungsmessern und die Anzahl der
übergebenen Schlüssel notiert. Eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls sollte
dann mit dem Mietvertrag sorgfältig aufbewahrt werden.
Weitere Artikel:
Immobilienmakler Provision Haus bauen Haus Zwangsversteigerung Eigentumswohnung kaufen
|