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 Eigentumswohnung kaufen




Viele Familien träumen davon, eine eigene Wohnung zu besitzen. Dieser Wunsch kann mit einer Eigentumswohnung in Erfüllung gehen. Mit dem Kauf der Wohnung wird der Käufer Miteigentümer am gesamten Grundstück. Die rechtliche Regelung ist im Wohneigentumsgesetz festgeschrieben. Dort ist auch festgelegt, wie im einzelnen die Verwaltung und die Finanzierung für Instandhaltung zu erfolgen hat.

Der Käufer der Eigentumswohnung muss wissen, dass für alle größeren Maßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, von allen Eigentümern die Zustimmung erfolgen muss. Das kann im konkreten Fall sehr kompliziert und langwierig werden.

Dazu werden in bestimmten Zeiträumen (oft jährlich) Eigentümerversammlungen vom Verwalter einberufen. Für Reparaturen und Werterhaltungen wird eine vorher festgelegte Instandhaltungsrücklage gebildet. Dazu kommen noch die laufenden Betriebskosten. Diese sind monatlich über eine Pauschale zu zahlen. Wie bei jeder Mietswohnung erfolgt auch hier eine jährliche Betriebskostenabrechnung.

Je nach Bevollmächtigung kann der beauftragte Verwalter eigenständig kleinere Reparaturen beauftragen.

Im Grundbuch werden die einzelnen Wohnungen als Sondereigentum genau aufgeführt. Das gleiche trifft für die Gebäudeteile des Gemeinschaftseigentums zu. In seiner Wohnung kann der Eigentümer selbst entscheiden, was er tun möchte.

Im Gegensatz zur gemieteten Wohnung können innerhalb der Wohnung Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Nur die Außenansicht und die Stabilität des Gebäudes dürfen nicht verändert werden.

Zur Finanzierung muss in der Regel ein Darlehen aufgenommen werden. Als Sicherheit wird auf die Eigentumswohnung eine Grundschuld eingetragen. Damit kann der Kreditgeber die Wohnung verkaufen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.



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