Viele Familien träumen davon, eine eigene Wohnung zu besitzen. Dieser Wunsch
kann mit einer Eigentumswohnung in Erfüllung gehen. Mit dem Kauf der Wohnung
wird der Käufer Miteigentümer am gesamten Grundstück. Die rechtliche Regelung
ist im Wohneigentumsgesetz festgeschrieben. Dort ist auch festgelegt, wie im
einzelnen die Verwaltung und die Finanzierung für Instandhaltung zu erfolgen
hat.
Der Käufer der Eigentumswohnung muss wissen, dass für alle größeren Maßnahmen,
die das Gemeinschaftseigentum betreffen, von allen Eigentümern die Zustimmung
erfolgen muss. Das kann im konkreten Fall sehr kompliziert und langwierig
werden.
Dazu werden in bestimmten Zeiträumen (oft jährlich)
Eigentümerversammlungen vom Verwalter einberufen. Für Reparaturen und
Werterhaltungen wird eine vorher festgelegte Instandhaltungsrücklage gebildet.
Dazu kommen noch die laufenden Betriebskosten. Diese sind monatlich über eine
Pauschale zu zahlen. Wie bei jeder Mietswohnung erfolgt auch hier eine jährliche
Betriebskostenabrechnung.
Je nach Bevollmächtigung kann der beauftragte Verwalter eigenständig kleinere
Reparaturen beauftragen.
Im Grundbuch werden die einzelnen Wohnungen als Sondereigentum genau aufgeführt.
Das gleiche trifft für die Gebäudeteile des Gemeinschaftseigentums zu. In seiner
Wohnung kann der Eigentümer selbst entscheiden, was er tun möchte.
Im Gegensatz
zur gemieteten Wohnung können innerhalb der Wohnung Umbaumaßnahmen durchgeführt
werden. Nur die Außenansicht und die Stabilität des Gebäudes dürfen nicht
verändert werden.
Zur Finanzierung muss in der Regel ein Darlehen aufgenommen werden. Als
Sicherheit wird auf die Eigentumswohnung eine Grundschuld eingetragen. Damit
kann der Kreditgeber die Wohnung verkaufen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.
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