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 Arbeitslos Meldung / Arbeitssuchend melden




Ein Arbeitsloser ist zwangsläufig auch arbeitssuchend. Umgekehrt ist das allerdings nicht der Fall. Ein Arbeitssuchender muss nicht zwangsläufig arbeitslos sein. Sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden bedeutet lediglich, dass der Betreffende Interesse an einem Arbeitsplatzwechsel hat und auf diesem Weg eine neue Stelle sucht. Dabei bekommt der Arbeitssuchende keine Unterstützung, da er ja in der Regel noch Gehalt bezieht und somit auch voll sozialversichert ist.

Ein Arbeitsloser bekommt nur die Unterstützung vom Staat. Die fälligen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden von den Arbeitsämtern übernommen. Außerdem ist ein Arbeitsloser zudem verpflichtet, an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, wenn der zuständige Sachbearbeiter des Arbeitsamtes ihm dies auferlegt.

Arbeitssuchende müssen dies nicht, denn sie bekommen schließlich keine Leistung sondern sind evtl. noch in Arbeit. Wer von einer bevorstehenden Kündigung erfährt, der sollte sich rechtszeitig beim Arbeitsamt melden um die erforderlichen Papiere ausfüllen und rechtzeitig zum Termin der Arbeitslosigkeit einreichen zu können. Die Bearbeitung der Antrages auf Arbeitslosengeld kann schon einige Wochen dauern.

Aber auch die Mütter oder Väter von Kindern können sich arbeitssuchend melden, wenn sie zuvor wegen der Kindeserziehung mehrere Jahre aufgehört haben zu arbeiten. Im übrigen macht sich im Lebenslauf ein arbeitssuchend immer besser als ein arbeitslos, auch wenn das leider heutzutage nicht zu verhindern ist und leider von vielen Personalchefs immer negativ aufgenommen wird.



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