Ein Arbeitsloser ist zwangsläufig auch arbeitssuchend. Umgekehrt ist das
allerdings nicht der Fall. Ein Arbeitssuchender muss nicht zwangsläufig
arbeitslos sein. Sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden bedeutet lediglich,
dass der Betreffende Interesse an einem Arbeitsplatzwechsel hat und auf diesem
Weg eine neue Stelle sucht. Dabei bekommt der Arbeitssuchende keine
Unterstützung, da er ja in der Regel noch Gehalt bezieht und somit auch voll
sozialversichert ist.
Ein Arbeitsloser bekommt nur die Unterstützung vom Staat. Die fälligen Beiträge
zur Renten- und Krankenversicherung werden von den Arbeitsämtern übernommen.
Außerdem ist ein Arbeitsloser zudem verpflichtet, an Schulungsmaßnahmen
teilzunehmen, wenn der zuständige Sachbearbeiter des Arbeitsamtes ihm dies
auferlegt.
Arbeitssuchende müssen dies nicht, denn sie bekommen schließlich keine Leistung
sondern sind evtl. noch in Arbeit. Wer von einer bevorstehenden Kündigung
erfährt, der sollte sich rechtszeitig beim Arbeitsamt melden um die
erforderlichen Papiere ausfüllen und rechtzeitig zum Termin der Arbeitslosigkeit
einreichen zu können. Die Bearbeitung der Antrages auf Arbeitslosengeld kann
schon einige Wochen dauern.
Aber auch die Mütter oder Väter von Kindern können sich arbeitssuchend melden,
wenn sie zuvor wegen der Kindeserziehung mehrere Jahre aufgehört haben zu
arbeiten. Im übrigen macht sich im Lebenslauf ein arbeitssuchend immer besser
als ein arbeitslos, auch wenn das leider heutzutage nicht zu verhindern ist und
leider von vielen Personalchefs immer negativ aufgenommen wird.
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