Die Gehaltszahlung wird vom Arbeitgeber eingestellt, wenn man als gesetzlich Versicherter länger als 6 Wochen aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist.
Nach diesem Zeitraum zahlt die Krankenkasse weiter – dann jedoch nur höchstens 90% des letzten Nettogehalts und maximal 83 Euro pro Krankheitstag.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist – zum Beispiel, weil das eigene Einkommen die Pflichtgrenze übersteigt – bekommt im Höchstfall 2350 Euro Krankengeld jeden Monat von der Krankenkasse.
Je nach Höhe des eigenen Einkommens, kann eine längere Erkrankung zu einem deutlichen Verdienstausfall führen. Dies kann schnell zum Problem werden, wenn man eine Familie zu versorgen hat und die laufenden Kosten z.B. aufgrund eines Baukredits hoch sind.
Um sich vor dem Ausfall des Einkommens bei Krankheit zu schützen, kann lediglich eine private Krankentagegeldversicherung helfen. Diese zahlt im Ernstfall das fehlende Gehalt – je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls.
Für circa 5 Euro pro Monat ist schon ein tägliches Krankengeld in Höhe von 25 Euro zu bekommen. Der Versicherer zahlt, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeldversicherung – die zahlt nur, wenn man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
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