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 Besteuerung von Spekulationsgewinnen




Als Spekulationsgewinne werden Gewinne aus dem Handel mit Aktien und Optionsscheinen bezeichnet, deren Kauf und Verkauf innerhalb von 12 Monaten erfolgt ist.

Werden diese Papiere auch nur einen Tag länger gehalten, sind es keine Spekulationsgewinne mehr im Sinne der Steuergesetzgebung. Entscheidend für den Beginn der Spekulationsfrist ist der Tag der Einbuchung in das Depot des Betreffenden.

Die Spekulationsgewinne unterliegen einer Freigrenze von 512 Euro, das heißt, wenn alle erzielten Gewinne zusammenaddiert nicht 512 Euro überschreiten, darauf keine Steuer zu zahlen ist.

Wichtig zu wissen ist aber auch, dass bei Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro der gesamte Betrag zu versteuern ist und nicht nur der um 512 Euro Hinausgehende. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Anlegers.

Wer bis Ende des Jahres 2008 die Besteuerung seiner Gewinne aus dem Wertpapierhandel umgehen will, der muss die Jahresfrist zwischen Kauf und Verkauf einhalten oder sein Gewinn darf nicht mehr als 512 Euro betragen.

Zu beachten ist, dass genau wie Spekulationsgewinne zu versteuern sind, auch die Verluste, die aus Wertpapiergeschäften entstehen, ebenfalls anrechenbar sind. Dies gilt allerdings nur, wenn sie auch tatsächlich realisiert wurden. Es können also die Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden.

Ab dem 01.01.2009 entfällt die Spekulationsfrist. Für die Anleger bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Gewinne die beim Handel mit Wertpapieren erzielt werden, mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert werden.

Egal ob der Anleger diese sechs Monate oder 10 Jahre im Depot hat. Für bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Wertpapiere gilt die bisherige Regelung. Ebenso sind dann Dividenden zu besteuern, die ja bisher nur dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.



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