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 Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung




Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Sozialversicherungsträger und Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland. In der gesetzlichen Krankenkasse ist pflichtversichert, wer abhängig beschäftigt ist (bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze), wer so genannte Erwerbsersatzeinkünfte bezieht (z. B. Arbeitslosengeld, Rente) sowie Studenten und deren Familienangehörige. Daneben bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen auch Tarife für freiwillig Versicherte, wie z. B. Selbstständige, an.

In der Satzung der jeweiligen Krankenversicherung legt diese ihren Beitragssatz fest. Die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenversicherungen schwanken je nach Bundesland und Versicherungsträger. Derzeit liegen die Beitragssätze zwischen 12 Prozent und 15,8 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (Bruttoeinkommen) des Versicherten.

Dabei muss nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 42.750 Euro jährlich (oder 3.562,50 Euro monatlich bei zwölf Monatsgehältern), der Beitrag entrichtet werden. Darüber hinausgehendes Einkommen ist beitragsfrei. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Vergangenheit zu gleichen Teilen, seit 01. Juli 2005 ist jedoch der Arbeitnehmeranteil um 0,9 Prozent erhöht gegenüber dem des Arbeitgebers.

Selbstständige zahlen ihren Beitrag komplett selbst. Dabei wird von einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ausgegangen, wenn der Krankenkasse nicht ein geringeres Einkommen nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides). In Falle des geringeren Einkommens wird der Beitrag davon, mindestens jedoch von 1.837,50 Euro (für „ICH-AG“-Geförderte: 1.225,00 Euro), berechnet.

Einen Sonderfall bilden selbstständig Kunstschaffende. Sie können sich über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichern lassen. Diese übernimmt dann den Arbeitgeberanteil des Beitrages zur Krankenversicherung, so dass der Künstler seine Krankenversicherung nicht komplett allein tragen muss.

Aufgrund des großen Unterschiedes bei den Beitragssätzen ist es für jeden Versicherten ratsam, sich über die für ihn günstigste Krankenversicherung zu informieren. Dabei bieten im Internet zahlreiche Informationsportale Beitragsvergleiche zur Krankenversicherung an, die dabei auch persönliche Umstände und die Wohn- und Arbeitsregion berücksichtigen.



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