Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Sozialversicherungsträger und
Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland. In der gesetzlichen
Krankenkasse ist pflichtversichert, wer abhängig beschäftigt ist (bis zur
aktuellen Beitragsbemessungsgrenze), wer so genannte Erwerbsersatzeinkünfte
bezieht (z. B. Arbeitslosengeld, Rente) sowie Studenten und deren
Familienangehörige. Daneben bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen auch
Tarife für freiwillig Versicherte, wie z. B. Selbstständige, an.
In der Satzung der jeweiligen Krankenversicherung legt diese ihren Beitragssatz
fest. Die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenversicherungen schwanken je
nach Bundesland und Versicherungsträger. Derzeit liegen die Beitragssätze
zwischen 12 Prozent und 15,8 Prozent des sozialversicherungspflichtigen
Einkommens (Bruttoeinkommen) des Versicherten.
Dabei muss nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 42.750
Euro jährlich (oder 3.562,50 Euro monatlich bei zwölf Monatsgehältern), der
Beitrag entrichtet werden. Darüber hinausgehendes Einkommen ist beitragsfrei.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten den Beitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung in der Vergangenheit zu gleichen Teilen, seit 01. Juli 2005
ist jedoch der Arbeitnehmeranteil um 0,9 Prozent erhöht gegenüber dem des
Arbeitgebers.
Selbstständige zahlen ihren Beitrag komplett selbst. Dabei wird von einem
Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ausgegangen, wenn der
Krankenkasse nicht ein geringeres Einkommen nachgewiesen wird (z. B. durch
Vorlage des Einkommenssteuerbescheides). In Falle des geringeren Einkommens wird
der Beitrag davon, mindestens jedoch von 1.837,50 Euro (für „ICH-AG“-Geförderte:
1.225,00 Euro), berechnet.
Einen Sonderfall bilden selbstständig Kunstschaffende. Sie können sich über die
Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichern lassen. Diese übernimmt dann
den Arbeitgeberanteil des Beitrages zur Krankenversicherung, so dass der
Künstler seine Krankenversicherung nicht komplett allein tragen muss.
Aufgrund des großen Unterschiedes bei den Beitragssätzen ist es für jeden
Versicherten ratsam, sich über die für ihn günstigste Krankenversicherung zu
informieren. Dabei bieten im Internet zahlreiche Informationsportale
Beitragsvergleiche zur Krankenversicherung an, die dabei auch persönliche
Umstände und die Wohn- und Arbeitsregion berücksichtigen.
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