Durch die kapitalbindende Lebensversicherung werden die Todesfallabersicherung sowie eine Sparanlage kombiniert. Sofern die Versicherte Person sterben sollte, erhält der im Vertrag deklarierte Bezugsberechtigte die versicherte Todesfallsumme. In der Regel erhält dies der Ehegatte. Wenn der Versicherte nach Ablauf des Vertrags noch lebt, erhält er die so genannte Erlebensfall-Leistung. Die Versicherungsleistung und das damit verbundene Bezugsrecht kann unabhängig für den Elebens- und den Todesfall festgelegt werden.
Leider haben Kapitallebensversicherungen im Vergleich zu den vergangenen Jahren an Attraktivität verloren. Dies liegt vor allem daran, dass die Versicherer den Policen ihrer Kunden eben nur die Höhe gutschreiben können, die sie selbst mit dem gesamten anlegten Kundengeld am Kapital- und Wertpapiermarkt erwirtschaften. Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen sind dies nicht selten weniger als 3%.
Die garantierte Verzinsung liegt heute bei nur noch 2,75% für neu abgeschlossene Verträge. In diesem Fall lohnt es sich schon über ein Festgeldprodukt nachzudenken. In diesem Fall könnte man bei kürzerer Laufzeit und daraus resultierender, besserer Verfügbarkeit mehr Rendite erzielen.
Problematisch ist außerdem die Tatsache, dass der gesetzlich festgelegte Garantiezins für Lebensversicherungen jeweils nur für den Sparanteil der Beträge gilt. Der andere Beitragsanteil für Verwaltungskosten und Hinterbliebenenschutz im Todesfall wird natürlich nicht verzinst.
Für Kunden, welche in erster Linie auf der Suche nach einer Geldanlage sind, ist ein hoher Sparanteil also das Beste.
Empfehlenswert kann es sein, separate Risiken wie z.B. die Berufsunfähigkeit nicht als Zusatzschutz zur Lebensversicherung, sondern als eigenen Vertrag abzuschließen. In diesem Fall ist der Sparanteil der Lebensversicherung nämlich höher und folglich die Rendite besser.
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