Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Coburg kann ein Autofahrer, welcher auf nächtlicher Straße einem Reh ausweichen muss und mit dem Fahrzeug von der Fahrbahn abkommt, von seiner Kfz-Kaskoversicherung Schadensersatz verlangen.
In diesem besagten Fall war ein Autofahrer nachts allein auf einer fränkischen Landstraße unterwegs, während er plötzlich das Lenkrad umreißen musste, um einen Zusammenprall mit einem Reh zu verhindern, welches plötzlich über die Straße gerannt war. Durch dieses Ausweichmanöver ist er mit einem Leitpfosten kollidiert. Dieser Unfall verursachte einen Blechschaden von 3.000 Euro.
Die Kfz-Versicherung verlangte allerdings klare Beweise, dass der Mann wirklich einem Wildtier ausweichen musste, andernfalls würde die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
Da der Mann zur Unfallzeit alleine unterwegs war und auch keine Zeugen auf der Straße waren, konnte er dies allerdings nicht bezeugen. Daraufhin klagte der Versicherte auf Regulierung des Schadens.
Letztlich muss der Kfz-Versicherer für den Schaden aufkommen, da die Richter am Landgericht Coburg dem Mann glaubten und es nicht als Nachteil für den Versicherten gewertet werden kann, dass zu diesem Zeitpunkt keine Zeugen vorhanden waren. Der Kläger habe den Unfallhergang schlüssig dargestellt, sodass - wie in manchem Einzellfall – die Glaubhaftigkeit des Betroffenen ausreicht. Da in diesem Fall von einen Wildunfall auszugehen sei, muss der Versicherer nun für den Schaden aufkommen.
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