Die von Natur aus gegebene Unvorsichtigkeit bei Kindern führ oft dazu, dass Missgeschicke unglimpflich ausgehen. Unglückliche und schwere Unfälle können bleibende Gesundheitsschäden verursachen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Kindern nur in der Schule bzw. auf dem Weg zur Schule einen Versicherungsschutz. Einzig eine private Unfallversicherung zahlt hohe Versicherungsleistungen – auch bei Unfällen in der Freizeit. Sinnvoll ist hierbei eine Versicherungssumme ab 50.000 Euro ab einem fünfzigprozentigen Behinderungsgrad. Sofern das Kind einen bleibenden körperlichen Schaden behält, kann mit dem Versicherungsgeld z.B. die Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut werden, oder das Auto mit Hilfsmitteln ausgestattet werden.
Empfehlenswert ist es, einen so genannten progressiven Tarif zu wählen: Dieser sorgt dafür, dass die Versicherungsleistung überverhältnismäßig ansteigt je größer die Schwere der Behinderung. Je nach gewählter Tarifart beträgt die Summe z.B. 75.000 Euro bei einem Behinderungsgrad von 60% sowie 100.000 Euro bei 90%. Während die ausreichend hohe Versicherungssumme bei Kindern zum wichtigsten Kriterium zählt, sind andere Zusatzleistungen wie Krankenhaus-Tagegeld oder Beitragsrückgewähr uninteressant.
Jedoch deckt auch die private Unfallversicherung nicht alle existierenden Risiken ab: Gesundheitsschäden, welche durch Krankheiten anstatt durch Unfälle verursacht wurden, werden nicht mitversichert. Wer allerdings trotzdem seine Kinder für solche Fälle absichern möchte, hat die Möglichkeit eine private Invaliditätsversicherung abzuschließen. Wir meinen jedoch, dass eine solche Versicherung überflüssig ist, da bleibende Behinderungen nach Krankheiten bei Kindern sehr selten sind.
Während der Ausbildungszeit bieten viele Unternehmen Ausbildungsversicherungen für den Nachwuchs an. Das Prinzip ähnelt hierbei dem der Kapitallebensversicherung: Die monatlich eingezahlten Beiträge werden angespart, verzinst und zu einem fixen Termin ausgezahlt – zum Beispiel zum 18. Geburtstag. Der Vorteil gegenüber vielen Sparverträgen ist hierbei folgender:
Wenn der Beitragszahler während der Laufzeit verstirbt, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Prämien. Deshalb wird in diesem Fall die komplette Versicherungssumme ausgezahlt.
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