Wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden möchten,
müssen Sie Angaben über Ihren Gesundheitszustand im Versicherungsantrag machen.
Im Normalfall sollen alle Erkrankungen sowie ärztliche Behandlungen der letzten
5 bis 10 Jahre angegeben werden. In der Regel werden auch nach wieder
auftretenden Beschwerden gefragt, die noch von keinem Arzt untersucht wurden.
Durch die Unterschrift des Antragsstellers ermöglicht man es dem Versicherer,
diverse Auskünfte bei behandelnden Ärzten einzuholen. Dies ist keineswegs ein
Schlupfloch der Versicherungsgesellschaft, sondern dient lediglich dazu, dass
die Risiken des einzelnen Versicherten und damit die Beitragsbelastung der
gesamten Versicherten des PKV-Unternehmens transparent bleiben.
Durch die ermittelten Informationen des Versicherers, wie zum Beispiel
vorhandene Diagnosen und Erkrankungen mit Hilfe eines Statistikabgleiches findet
der Versicherer heraus, ob beim Antragsteller in den nächsten Jahren mit
auffällig hohen Kosten gerechnet werden muss.
Bei oft vorhandenen und damit bekannten Krankheitsbildern wird dem Interessenten
in der Regel ein Angebot mit Risikozuschlag gemacht. Allerdings sind diese
Zuschüsse nicht permanent zu zahlen - als Versicherter hat man die Möglichkeit,
die Versicherungsprämie nach ausgeheilter Krankheit zu senken.
Abgelehnt werden meistens nur Versicherungsanträge wo mit schwersten
Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs oder chronische Wirbelsäulenschäden zu
rechnen ist, wo die Kosten in der Zukunft somit nicht abschätzbar sind.
Die individuelle Gesundheitsabfrage für jeden Antragsteller, der gerne der
privaten Krankenversicherung beitreten möchte, kommt der Allgemeinheit der
Versicherten zugute. Nur durch eine ausgeglichene Kostenstruktur und den
Ausschluss von unangemessenen hohen Kosten, kann ein stabiler Beitrag für alle
Versicherten garantiert werden.
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