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 Ausländische Investmentfonds




Ausländische Investmentfonds sind für den deutschen Investor die Investmentfonds mit Sitz außerhalb Deutschlands. Es setzt einiges an Wissen voraus, um in ausländischen Investmentfonds zu investieren, ohne folgeschwere Fehler zu begehen.

Für die ausländischen Fondsgesellschaften gelten besondere gesetzliche Vorschriften - besonders in Hinsicht auf deren Besteuerung - die es zu kennen und strikt zu beachten gilt.

Grundsätzlich gilt: die deutschen Fonds werden nach dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften, die ausländischen Fonds dagegen nach dem Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestmG) besteuert. Dem gesetzlichen Status nach werden die ausländischen Fonds als „weiße“, „graue“ bzw. „schwarze“ Fonds bezeichnet.

„Weiße“ Fonds (offiziell „registrierte Fonds“) sind an deutschen Börsen zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Fonds, wodurch sie steuerlich wie deutsche Fonds behandelt werden. Anleger, die in diese Fonds investieren, haben eine weiße Weste und einen ruhigen Schlaf.

„Graue“ Fonds (offiziell „nicht registrierte Fonds“) sind an deutschen Börsen zum öffentlichen Vertrieb nicht zugelassene Fonds, in der Regel die steuerlich ebenso wie deutsche Fonds behandelt werden. Und zwar, weil sie, wie das Gesetz es nennt, „ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland nachweisen“.

„Schwarze“ Fonds sind in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb nicht offiziell zugelassene Fonds, können auch „ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland“ nicht nachweisen.

Hier gilt es für den potenziellen Investor, das AuslInvestmG und sein § 18 ganz genau unter die Lupe zu nehmen, zu lesen und erst dann zu entscheiden, in einen „schwarzen“ Fonds investieren, oder lieber nicht. Denn hier ist die Investition mit einer enormen steuerlichen Belastung verbunden, welche sowohl die laufenden Erträge als auch die Veräußerung betrifft.

Der Anleger muss sich um die Besteuerung selbst kümmern, alle Erträge in seinen Einkommensteuererklärungen angeben, um Konflikte mit den deutschen Finanzbehörden zu vermeiden.



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