Ausländische Investmentfonds sind für den deutschen Investor die Investmentfonds
mit Sitz außerhalb Deutschlands. Es setzt einiges an Wissen voraus, um in
ausländischen Investmentfonds zu investieren, ohne folgeschwere Fehler zu
begehen.
Für die ausländischen Fondsgesellschaften gelten besondere gesetzliche
Vorschriften - besonders in Hinsicht auf deren Besteuerung - die es zu kennen
und strikt zu beachten gilt.
Grundsätzlich gilt: die deutschen Fonds werden nach dem Gesetz für
Kapitalanlagegesellschaften, die ausländischen Fonds dagegen nach dem
Auslandinvestmentgesetz (AuslInvestmG) besteuert. Dem gesetzlichen Status nach
werden die ausländischen Fonds als „weiße“, „graue“ bzw. „schwarze“ Fonds
bezeichnet.
„Weiße“ Fonds (offiziell „registrierte Fonds“) sind an deutschen Börsen zum
öffentlichen Vertrieb zugelassene Fonds, wodurch sie steuerlich wie deutsche
Fonds behandelt werden. Anleger, die in diese Fonds investieren, haben eine
weiße Weste und einen ruhigen Schlaf.
„Graue“ Fonds (offiziell „nicht registrierte Fonds“) sind an deutschen Börsen
zum öffentlichen Vertrieb nicht zugelassene Fonds, in der Regel die steuerlich
ebenso wie deutsche Fonds behandelt werden. Und zwar, weil sie, wie das Gesetz
es nennt, „ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland nachweisen“.
„Schwarze“ Fonds sind in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb nicht offiziell
zugelassene Fonds, können auch „ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland“
nicht nachweisen.
Hier gilt es für den potenziellen Investor, das AuslInvestmG und sein § 18 ganz
genau unter die Lupe zu nehmen, zu lesen und erst dann zu entscheiden, in einen
„schwarzen“ Fonds investieren, oder lieber nicht. Denn hier ist die Investition
mit einer enormen steuerlichen Belastung verbunden, welche sowohl die laufenden
Erträge als auch die Veräußerung betrifft.
Der Anleger muss sich um die Besteuerung selbst kümmern, alle Erträge in seinen
Einkommensteuererklärungen angeben, um Konflikte mit den deutschen
Finanzbehörden zu vermeiden.
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