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 Aufhebungsvertrag Anfechtung




Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmer kann genauso, wie es mit einem Arbeitsvertrag geschlossen wird, mit einem Aufhebungsvertrag durch beide Partner wieder beendet werden.

Ein Aufhebungsvertrag muss immer in Schriftform geschlossen werden, mündliche Aufhebungsverträge sind unwirksam. Häufig denken Arbeitnehmer, dass der Aufhebungsvertrag problemlos angefochten werden kann, dem ist jedoch nicht so.

Grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten auch wenn beim Aufhebungsvertrag, anders als sonst üblich ein Vertragsverhältnis nicht begründet, sondern beendet wird. Der Vertrag kann nur unter Anwendung der ­§§ 119 und 123, wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung gerichtlich angefochten werden.

Der Arbeitgeber hat an einem Aufhebungsvertrag meistens großes Interesse und wenn der Arbeitnehmer diesen unterschreibt, verliert er seinen Anspruch auf Kündigungsschutz.

Wenn der Arbeitnehmer sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet, erhält er zudem eine Sperrzeit, denn es wird davon ausgegangen, dass er seine Arbeitslosigkeit durch den Aufhebungsvertrag selbst mit herbeigeführt hat.

Ein Aufhebungsvertrag sollte nur nach Einräumung einer Bedenkzeit unterschrieben werden, denn der Arbeitnehmer muss im Vorfeld abwägen, welche Nachteile ihm der Aufhebungsvertrag bringt. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht.

Wird ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber so gestaltet, dass wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist oder aus sonstigen Gründen eine überhöhte Abfindung gezahlt wird, wird diese unter Umständen sozialversicherungspflichtig.

Darauf muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich hinweisen, macht er das nicht, ist der Aufhebungsvertrag aus diesem Grund unter Umständen anfechtbar.

Vor den Gerichten sind die Voraussetzungen, die einen Aufhebungsvertrag anfechtbar machen, relativ hoch angesetzt. Jeder Arbeitnehmer sollte, bevor er seine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag setzt, diesen auf die für ihn dadurch entstehenden Nachteil selbst prüfen, oder von einem Anwalt prüfen lassen.



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