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 Untermieter Mietvertrag




Vor allem in der heutigen Zeit ist das Teilen einer Wohnung und der damit verbundenen Mietkosten und Pflichten, die bei dem Leben in einer Wohnung anfallen, im Trend. Nicht nur für Studenten hat sich diese Form der Wohnungsteilung bewährt, auch einige Berufstätige teilen ihre vier Wände mit einem Untermieter.

Eine der bekanntesten Formen der Untervermietung dürfte die Wohngemeinschaft sein. Hierbei übernimmt zumeist einer der Mieter die Rolle des Vermieters für die Untermieter.

Ein so genannter Untermietervertrag ist ein Abkommen zwischen dem Mieter einer Wohnung und dem potentiellen Mitbewohner. Voraussetzung hierfür ist natürlich zum einen ein gültiger Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter und der Zustimmung der Untervermietung durch den Vermieter.

In der Praxis werden solche Untermieterklauseln in gängigen Mitverträgen jedoch manchmal ausgeschlossen. Eine genaue Prüfung des Mietvertrages empfiehlt sich also für den Hauptmieter auf jeden Fall, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Nutzen eines Untermietervertrages für den Hauptmieter liegt offensichtlich auf der Hand: zum einen kann er die Miete auf zwei Leute umlegen und zum anderen Mietkosten sparen, wenn er längere Zeit seine Wohnung nicht oder nur selten nutzt.

Alle Aufgaben und Rechte eines Mieters bleiben für den Hauptmieter hiervon unberührt. Er ist nach wie vor verpflichtet, allen Mieterpflichten dem Vermieter gegenüber nachzukommen und bleibt erster Ansprechpartner des Vermieters und verantwortlich für den genutzten Wohnraum.

Da zwischen dem Untermieter und dem Hauptvermieter keinerlei vertragliche Ansprüche bestehen, empfiehlt es sich für den Mieter einen wohlüberlegten Vertrag mit dem Untermieter zu formulieren, in dem die häuslichen Pflichten geteilt werden und die Beteiligung des Untermieters an der Miete festgehalten wird.

Der Untermietervertrag muss in schriftlicher Form vorliegen. Auch genaue Kündigungsfristen für den Untermieter sollten im Untermietervertrag geklärt sein, sodass es bei einem geplanten Auszug des Untermieters zu keinen Unstimmigkeiten kommt.

Ebenso ist es ratsam, die Aufteilung der entstehenden Nebenkosten, also Warmwasser, Müllgebühren, Stromkosten und dergleichen vertraglich zu regeln und aufzuteilen.



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