Vor allem in der heutigen Zeit ist das Teilen einer Wohnung und der damit
verbundenen Mietkosten und Pflichten, die bei dem Leben in einer Wohnung
anfallen, im Trend. Nicht nur für Studenten hat sich diese Form der
Wohnungsteilung bewährt, auch einige Berufstätige teilen ihre vier Wände mit
einem Untermieter.
Eine der bekanntesten Formen der Untervermietung dürfte die Wohngemeinschaft
sein. Hierbei übernimmt zumeist einer der Mieter die Rolle des Vermieters für
die Untermieter.
Ein so genannter Untermietervertrag ist ein Abkommen zwischen dem Mieter einer
Wohnung und dem potentiellen Mitbewohner. Voraussetzung hierfür ist natürlich
zum einen ein gültiger Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter
und der Zustimmung der Untervermietung durch den Vermieter.
In der Praxis werden solche Untermieterklauseln in gängigen Mitverträgen jedoch
manchmal ausgeschlossen. Eine genaue Prüfung des Mietvertrages empfiehlt sich
also für den Hauptmieter auf jeden Fall, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Nutzen eines Untermietervertrages für den Hauptmieter liegt offensichtlich
auf der Hand: zum einen kann er die Miete auf zwei Leute umlegen und zum anderen
Mietkosten sparen, wenn er längere Zeit seine Wohnung nicht oder nur selten
nutzt.
Alle Aufgaben und Rechte eines Mieters bleiben für den Hauptmieter hiervon
unberührt. Er ist nach wie vor verpflichtet, allen Mieterpflichten dem Vermieter
gegenüber nachzukommen und bleibt erster Ansprechpartner des Vermieters und
verantwortlich für den genutzten Wohnraum.
Da zwischen dem Untermieter und dem Hauptvermieter keinerlei vertragliche
Ansprüche bestehen, empfiehlt es sich für den Mieter einen wohlüberlegten
Vertrag mit dem Untermieter zu formulieren, in dem die häuslichen Pflichten
geteilt werden und die Beteiligung des Untermieters an der Miete festgehalten
wird.
Der Untermietervertrag muss in schriftlicher Form vorliegen. Auch genaue
Kündigungsfristen für den Untermieter sollten im Untermietervertrag geklärt
sein, sodass es bei einem geplanten Auszug des Untermieters zu keinen
Unstimmigkeiten kommt.
Ebenso ist es ratsam, die Aufteilung der entstehenden Nebenkosten, also
Warmwasser, Müllgebühren, Stromkosten und dergleichen vertraglich zu regeln und
aufzuteilen.
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