Über den Tod im Allgemeinen zu reden fällt vielen Menschen schon sehr schwer,
aber wenn es darum geht, über den Tod in einem finanziellen Fall zu sprechen,
nehmen die Menschen erst recht gerne Abstand.
Aus diesem Grund kommt es dann schnell zu der Situation, dass die Erbschaft
eines Verwandten umstritten ist und sich erst einmal Anwälte, Notare und
letztlich auch Gerichte mit der Aufarbeitung beschäftigen müssen.
Wesentlich sinnvoller ist es dagegen, diese Dinge im Vorfeld schon klar zu
definieren und eindeutige Richtlinien vorzugeben. Da niemand im Voraus ahnen
kann, wann er stirbt, lohnt sich die Aufsetzung eines Testamentes natürlich
immer, besonders wenn das Alter fortgeschritten ist und es verschiedene
Vermögenswerte gibt und gleichzeitig eventuell noch mehrere mögliche Erben.
Existiert kein Testament des Verstorbenen, ist die Auszahlung der Erbschaft
durch den Gesetzgeber geregelt. Die ersten Begünstigten sind natürlich immer die
nächsten Verwandten, etwa die Kinder und Enkel, sowie der Ehepartner oder die
Ehepartnerin.
Erben zweiter Ordnung wären beispielsweise die Eltern des Verstorbenen, sowie
deren Verwandten, dementsprechend die Geschwister des Verstorbenen oder auch die
Nichten und Neffen. Dritter Ordnung sind dann zuletzt noch Tanten, Onkel, Basen
und Vettern.
In erster Linie erben somit immer zuerst die eigenen Kinder. Existiert daneben
noch der Lebenspartner, steht diesem ein Anteil von einem Viertel gegenüber der
ersten Ordnung zu.
Dies trifft natürlich nur in dem Fall zu, wenn kein Testament aufgesetzt wurde.
Dort kann natürlich der Verstorbene auch andere Regelungen hinterlegt haben,
welche dem Lebensgefährten mehr Anteile zugesteht.
Sollten aber bei einem Todesfall mehrere Kinder als Erben vorhanden sein und
sollte außerdem kein Testament existieren, wird das Erbe anteilsmäßig verteilt,
was natürlich besonders bei Immobilien und Sachwerten oftmals schwer ist.
Hier muss dann eine Einigung unter den Erben erzielt werden, etwa das ein Erbe
den anderen ihren Anteil an einer Immobilie auszahlt oder diese komplett
verkauft und der Ertrag verteilt wird.
Letztlich beruht beim Erben immer viel auf einen ordentlichen Konsens, wenn kein
regulierendes Testament existiert.
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