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 Erbschaft Auszahlung




Über den Tod im Allgemeinen zu reden fällt vielen Menschen schon sehr schwer, aber wenn es darum geht, über den Tod in einem finanziellen Fall zu sprechen, nehmen die Menschen erst recht gerne Abstand.

Aus diesem Grund kommt es dann schnell zu der Situation, dass die Erbschaft eines Verwandten umstritten ist und sich erst einmal Anwälte, Notare und letztlich auch Gerichte mit der Aufarbeitung beschäftigen müssen.

Wesentlich sinnvoller ist es dagegen, diese Dinge im Vorfeld schon klar zu definieren und eindeutige Richtlinien vorzugeben. Da niemand im Voraus ahnen kann, wann er stirbt, lohnt sich die Aufsetzung eines Testamentes natürlich immer, besonders wenn das Alter fortgeschritten ist und es verschiedene Vermögenswerte gibt und gleichzeitig eventuell noch mehrere mögliche Erben.

Existiert kein Testament des Verstorbenen, ist die Auszahlung der Erbschaft durch den Gesetzgeber geregelt. Die ersten Begünstigten sind natürlich immer die nächsten Verwandten, etwa die Kinder und Enkel, sowie der Ehepartner oder die Ehepartnerin.

Erben zweiter Ordnung wären beispielsweise die Eltern des Verstorbenen, sowie deren Verwandten, dementsprechend die Geschwister des Verstorbenen oder auch die Nichten und Neffen. Dritter Ordnung sind dann zuletzt noch Tanten, Onkel, Basen und Vettern.

In erster Linie erben somit immer zuerst die eigenen Kinder. Existiert daneben noch der Lebenspartner, steht diesem ein Anteil von einem Viertel gegenüber der ersten Ordnung zu.

Dies trifft natürlich nur in dem Fall zu, wenn kein Testament aufgesetzt wurde. Dort kann natürlich der Verstorbene auch andere Regelungen hinterlegt haben, welche dem Lebensgefährten mehr Anteile zugesteht.

Sollten aber bei einem Todesfall mehrere Kinder als Erben vorhanden sein und sollte außerdem kein Testament existieren, wird das Erbe anteilsmäßig verteilt, was natürlich besonders bei Immobilien und Sachwerten oftmals schwer ist.

Hier muss dann eine Einigung unter den Erben erzielt werden, etwa das ein Erbe den anderen ihren Anteil an einer Immobilie auszahlt oder diese komplett verkauft und der Ertrag verteilt wird.

Letztlich beruht beim Erben immer viel auf einen ordentlichen Konsens, wenn kein regulierendes Testament existiert.



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