GeldmachtSpass.de




Sie sind hier: Geldmachtspass - Gesetze und Recht - Führerscheintourismus vor Gericht
Altersvorsorge
Aktien & Fonds
Finanzierung & Kredite
Geld Ratgeber
Immobilien & Wohnen
Job & Beruf
Gewerbe & Selbständigkeit
Versicherungen
Gesetze & Recht
Steuern
Vorlagen & Muster
Aktienkurse / Börsenkurse
Dax Werte
Goldpreis
Silberpreis
Kupferpreis
Dollarkurs
Ölpreis
   
 Führerscheintourismus vor Gericht




Einer deutschen Autofahrerin war bereits zum fünften Mal wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen worden. Um den Führerschein neu zu erwerben, hätte sie eine „medizinisch-psychologische Untersuchung“ absolvieren und dort ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen.

Statt dessen besorgte sich die Frau eine polnische Fahrerlaubnis in Stettin. Dort wurde ihr der Führerschein problemlos ausgestellt, obwohl das deutsche Kraftfahrtbundesamt die polnischen Behörden im Rahmen von Routinemitteilungen darüber informiert hatte, dass die Frau den Führerschein nur nach bestandener MPU neu erwerben dürfe.

Als die heimische Verkehrsbehörde der Autofahrerin untersagte, die Fahrerlaubnis aus Polen in Deutschland zu nutzen, ging die Frau vor Gericht. Sie forderte die Anerkennung ihrer neuen Lizenz und berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach jedes Mitgliedsland – also auch Deutschland - Führerscheine aus allen anderen EU-Staaten anerkennen muss (Az. C-476/01).

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster wollten der Klägerin jedoch nicht folgen: Die EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen bezwecke nicht nur die Freizügigkeit der Bürger, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr.

Dieses Ziel könne aber nicht erreicht werden, wenn die Klägerin, die wegen chronischer Alkoholprobleme offenbar nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sei, ohne erfolgreiche MPU mit einem polnischen Ersatzführerschein einfach weiterfahren dürfe. Den polnischen Behörden warfen die deutschen Richter vor, die europäischen Rechtsvorschriften eklatant zu missbrauchen. Die zuständige Verkehrsbehörde darf an dem polnischen Führerschein der Frau nun einen Sperrvermerk für Deutschland anbringen.



Weitere Artikel:

Fahrradfahren nur mit Helm
Erwerbsminderungsrente nach Auslandsunfall
Auto Tageszulassung
Ersatzfahrzeug ohne Rücksprache

 

Nach oben - Haftungshinweise - Impressum - Bookmark  
 

Copyright 1998 - 2009 by GeldmachtSpass.de

 
Arbeitsvertrag Kündigung
Aufhebungsvertrag
Berliner Testament
Düsseldorfer Tabelle
Erbschein
Erziehungsgeld
Erbschaftssteuer
Eidesstattliche Vers.
Elternzeit
Fristlose Kündigung
Haushaltsplan
Hypothekenzinsen
Kündigungsschreiben
Kündigungsfristen
Kilometerpauschale
Kinderfreibetrag
Kinderzuschlag
Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerklassen
Mietminderung
Mietvertrag Kündigung
Mutterschaftsgeld
Nachsendeantrag
Nebenkostenabrechnung
Nichtveranlagungsb.
Patientenverfügung
Pfändungstabelle
Splittingtabelle
Umrechnungskurs
Untermietvertrag
Vermögenswirksame L.
Vorsorgevollmacht
Witwenrente