Die meisten Hunde tun weder dem Postboten noch den spielenden Kindern etwas zuleide. Trotz dieser Erkenntnis, muss man immer damit rechnen, dass sich selbst der friedlichste Hund losreißen kann, auf die Straße läuft und dadurch und einen schweren Verkehrsunfall verursacht.
Sollte es zu solch einem Ernstfall kommen, wird es für den Hundebesitzer sehr teuer. Grundsätzlich ist der Hundebesitzer schadenersatzpflichtig, egal ob Ihm dabei persönliches Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Für alle Schäden die von einem Vierbeiner verursacht werden, muss der Hundebesitzer automatisch haften.
Problematisch wird es dann, wenn man erkennt, dass die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Haus- und Nutztiere nicht versichert. Um sich deshalb vor solchen finanziellen Katastrophen zu schützen, ist eine eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Vorteilhaft ist vor allem die Tatsache, dass die Hundehalter-Haftpflichtversicherung im Ernstfall sogar dann entschädigt, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist.
Dies ist z.B. schnell der Fall, wenn der eigene Hund von den Nachbarskindern ausgeführt wird, ausreißt und einen Schaden verursacht. In einigen Bundesländern besteht bereits eine gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um eine gefährliche Hunderasse handelt.
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