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 IGEL Leistungen




Zu den sinnvollen, so genannten "individuellen Gesundheitsleistungen", welche von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen außer Reihe, das Blechen von Zähnen und umweltmedizinische Beratungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das, was ihrer Meinung nach medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich passend ist. Die Kaufmännischen Spezialitäten für zusätzliche Einnahmequellen entdecken Ärzte, wenn der Patient im Behandlungsstuhl sitzt. Der Patient hat dann nämlich zu entscheiden, ob er die so "genannten IGEL-Leistungen" - individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchte und daraufhin mit dem Arzt einen privaten Vertrag abschließt. Dies ist immer dann der Fall, wenn zusätzliche Leistungen außer der Reihe erbracht werden, die nicht vom gesetzlichen Krankenversicherer getragen werden. Trotzdem sollten die Patienten auch in der Arztpraxis einen kühlen Kopf bewahren:

Ideal ist es, wenn für jede individuelle Gesundheitsleistung ein schriftliches Angebot, bzw. ein Kostenvoranschlag eingeholt wird. Die Zusatzleistungen sollte man sich exakt erklären lassen. Als zusätzliche Absicherung, sollten Sie sich mit der Krankenkasse bzw. mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen, und klären, ob die gewünschten Maßnahmen nicht doch erstattet werden, bzw. ob diese überhaupt dringend erforderlich sind. Viele Krankenversicherer haben spezielle Callcenter für Fragen rund um Igel-Leistungen.

Unser Tipp:
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Zeitdruck setzen Manche Ärzte ködern ihre Kunden, indem sie behaupten, dass man doch alles in der Behandlungssituation in einem Ablauf vom Tisch haben könnte, da ein neuer Termin nur sehr schwer zu bekommen sei.

Wichtig ist außerdem, dass man immer eine schriftliche Rechnung verlangt, um im Falle von Fehlbehandlungen die bereits bezahlten Leistungen belegen zu können.



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