Zu den sinnvollen, so genannten "individuellen
Gesundheitsleistungen", welche von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
erstattet werden, gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen außer Reihe, das
Blechen von Zähnen und umweltmedizinische Beratungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das, was ihrer Meinung nach
medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich passend ist. Die
Kaufmännischen Spezialitäten für zusätzliche Einnahmequellen entdecken Ärzte,
wenn der Patient im Behandlungsstuhl sitzt. Der Patient hat dann nämlich zu
entscheiden, ob er die so "genannten IGEL-Leistungen" - individuelle
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchte und daraufhin mit dem Arzt einen
privaten Vertrag abschließt. Dies ist immer dann der Fall, wenn zusätzliche
Leistungen außer der Reihe erbracht werden, die nicht vom gesetzlichen
Krankenversicherer getragen werden. Trotzdem sollten die Patienten auch in der
Arztpraxis einen kühlen Kopf bewahren:
Ideal ist es, wenn für jede individuelle Gesundheitsleistung ein schriftliches
Angebot, bzw. ein Kostenvoranschlag eingeholt wird. Die Zusatzleistungen sollte
man sich exakt erklären lassen. Als zusätzliche Absicherung, sollten Sie sich
mit der Krankenkasse bzw. mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung
setzen, und klären, ob die gewünschten Maßnahmen nicht doch erstattet werden,
bzw. ob diese überhaupt dringend erforderlich sind. Viele Krankenversicherer
haben spezielle Callcenter für Fragen rund um Igel-Leistungen.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Zeitdruck setzen Manche Ärzte ködern
ihre Kunden, indem sie behaupten, dass man doch alles in der
Behandlungssituation in einem Ablauf vom Tisch haben könnte, da ein neuer Termin
nur sehr schwer zu bekommen sei.
Wichtig ist außerdem, dass man immer eine schriftliche Rechnung verlangt, um im
Falle von Fehlbehandlungen die bereits bezahlten Leistungen belegen zu können.
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