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 Wohngeld beantragen / Mietzuschuss




Wohngeld ist ein Mietzuschuss, der so mancher Familie für den Monat etwas Luft in finanzieller Hinsicht schafft. Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, Wohngeld zu beantragen. Ob dieses letztlich auch gewährt werden kann, ist eine andere Frage.

Ausnahmen bestehen jedoch für allein stehende Erstauszubildende oder für Wehrpflichtige sowie Zivildienstleistende. ALGII-Empfänger fallen ebenfalls aus dem Raster, da sie den Mietzuschuss mit ihrem Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen.

Wohngeld gibt es eigentlich schon lange, allerdings wurde im Laufe der Jahre mit steigenden Wohnraumpreisen und nicht adäquat steigenden Einkommen die Beantragung des staatlichen Mietzuschusses immer notwendiger.

Wohngeld kann unter Umständen auch für die Kosten des selbst genutzten Wohneigentums beansprucht werden. Nicht zu verwechseln ist Wohngeld mit Hausgeld, den monatlich durch den Wohnungseigentümer an den Verwalter zu zahlenden Vorschüssen gemäß dem Wirtschaftsplan.

Wohngeld beantragen kann der volljährige Bürger beim zuständigen Wohngeldamt der Stadt. Ein entsprechendes Formular wird auf Anfrage gerne zugeschickt. Ansonsten kann es natürlich auch abgeholt werden. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und möglichst vor Monatsende mit den notwendigen Unterlagen wieder einzureichen.

Maßgeblich ist hierbei der Eingangsstempel beim Wohngeldamt. Wird der Antrag rechtzeitig abgegeben, gilt er noch für den Monat, in dem Wohngeld beantragt wurde (z. B. 29.1. beim Amt eingegangen, Antrag gilt inklusive des gesamten Januar).

Mit Abgabe des Wohngeldantrages ist das Familieneinkommen, die Anzahl der Familienmitglieder und die zu zahlende Miete nachzuweisen. Natürlich müssen alle Vermögenswerte angegeben werden. Sinnvoll ist es sicherlich auch, sonstige Belastungen mit anzugeben. Sollten noch Unterlagen fehlen, erfolgt eine Aufforderung von Amtsseite, deren Termin eingehalten werden sollte. Falls erforderlich, kann jedoch eine Verlängerung beantragt werden.

Nach Vorliegen alle benötigten Unterlagen kann das Amt für Wohngeld daraufhin den Mietzuschuss bewilligen. Die Bewilligung erfolgt im Allgemeinen zunächst für 12 Monate und muss dann wieder neu beantragt werden. Eventuelle Veränderungen, die für die Zahlung des Wohngeldes relevant sein können, müssen sofort gemeldet werden.



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