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 Gesellschaft Beteiligung / Unternehmen




Abhängig von der Gesellschaftsform erwerben Privatpersonen oder Institutionen mit der finanziellen Beteiligung an einem Unternehmen bestimmte Rechte und Pflichten.
 
AG

Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Aktien zerlegt und für Privatpersonen oder Institutionen über die Börse zu erwerben.

Der Kurs der Aktie ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Der Aktieninhaber hat das Recht an der jährlichen Hauptversammlung der AG teilzunehmen und dort sein Stimmrecht auszuüben. Des Weiteren wird der Aktionär bei ertragsreicher Wirtschaftslage am Gewinn des Unternehmens in Form einer Dividendenzahlung beteiligt. Für Schulden haftet das Gesellschaftsvermögen, sodass der Aktionär nicht belangt wird.

GmbH

Bei der GmbH beteiligen sich Privatpersonen über die Leistung einer Einlage am Stammkapital. Das Kapital zur Gründung muss mindestens 10.000 Euro betragen. Die Einlage des Gesellschafters kann als Bar- oder Sacheinlage geleistet werden.

Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsbetrieb bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Gesellschafterversammlung ist das beschlussfassende Organ der GmbH.

Je 50 Euro einer Einlage steht dem Gesellschafter ein Stimmrecht zu. Mit Mehrheitsbeschluss wählen die Gesellschafter den Geschäftsführer und entscheiden über die Verwendung der Erträge.

KG

Die Kommanditgesellschaft unterscheidet zwischen Komplementäre und Kommanditisten. Die Kommanditisten haften für Schulden der Gesellschaft mit der geleisteten Einlage, wohingegen die Komplementäre sowohl mit ihrer Einlage als auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Ihnen steht allerdings ein Informations- und Kontrollrecht zu. Die gesetzliche Gewinnverteilung sieht eine Verzinsung der Einlage von 4 % p.a. vor. Gewinne, die darüber hinaus gehen, werden in angemessenen Verhältnissen unter allen Gesellschaftern verteilt.



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