Abhängig von der Gesellschaftsform erwerben Privatpersonen oder Institutionen
mit der finanziellen Beteiligung an einem Unternehmen bestimmte Rechte und
Pflichten.
AG
Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit
eigener Rechtspersönlichkeit. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Aktien
zerlegt und für Privatpersonen oder Institutionen über die Börse zu erwerben.
Der Kurs der Aktie ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Der Aktieninhaber hat
das Recht an der jährlichen Hauptversammlung der AG teilzunehmen und dort sein
Stimmrecht auszuüben. Des Weiteren wird der Aktionär bei ertragsreicher
Wirtschaftslage am Gewinn des Unternehmens in Form einer Dividendenzahlung
beteiligt. Für Schulden haftet das Gesellschaftsvermögen, sodass der Aktionär
nicht belangt wird.
GmbH
Bei der GmbH beteiligen sich Privatpersonen über die Leistung einer Einlage am
Stammkapital. Das Kapital zur Gründung muss mindestens 10.000 Euro betragen. Die
Einlage des Gesellschafters kann als Bar- oder Sacheinlage geleistet werden.
Die
Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsbetrieb bis zur
Höhe ihrer Einlage. Die Gesellschafterversammlung ist das beschlussfassende Organ
der GmbH.
Je 50 Euro einer Einlage steht dem Gesellschafter ein Stimmrecht zu. Mit
Mehrheitsbeschluss wählen die Gesellschafter den Geschäftsführer und entscheiden
über die Verwendung der Erträge.
KG
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet zwischen Komplementäre und
Kommanditisten. Die Kommanditisten haften für Schulden der Gesellschaft mit der
geleisteten Einlage, wohingegen die Komplementäre sowohl mit ihrer Einlage als
auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Kommanditisten sind von der
Geschäftsführung ausgeschlossen.
Ihnen steht allerdings ein Informations- und
Kontrollrecht zu. Die gesetzliche Gewinnverteilung sieht eine Verzinsung der
Einlage von 4 % p.a. vor. Gewinne, die darüber hinaus gehen, werden in
angemessenen Verhältnissen unter allen Gesellschaftern verteilt.
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