Nicht immer funktioniert das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Verkäufer
in der Form, als dass der Kunde auch die volle Zahlung für das Produkt oder die
Leistung erbringt, die der Verkäufer bzw. das Unternehmen geleistet hat.
Damit ist oftmals der Ärger auch schon vorprogrammiert und wenn selbst nach
einigen Mahnungen keinerlei Einsicht vom Kunden kommt oder aber dieser überhaupt
nicht mehr reagiert, dann ist natürlich guter Rat teuer, wird aber zumeist in
Form von Inkassofirmen schnell gefunden.
Bevor aber eine solche Inkassofirma damit beauftragt wird die Forderungen
einzutreiben, sollte natürlich einige Zeit vergehen und der Verkäufer bis dahin
alle nötigen Schritte einleiten.
Dies beginnt mit der Zahlungserinnerung nach 30 Tagen, 14 Tage später folgt dann
die 1. Mahnung mit den ersten Zinsen und Bearbeitungsgebühren. Wer noch einmal 7
Tage Zeit verstreichen lässt, kann dann die 3. Mahnung schreiben oder aber sich
ab diesem Zeitpunkt schon an ein Inkassounternehmen wenden, die ab dann alles
weitere übernimmt.
Rechtfertigen und auch lohnend ist ein solcher Schritt eigentlich immer,
besonders aber dann, wenn der Kunde vorgibt zahlungsunfähig zu sein. Dann wird
das Inkassounternehmen auf jeden Fall noch einmal versuchen, irgendwo Geld von
dem säumigen Gläubiger zu bekommen.
Viele Firmen bieten dann auch an, das die Kosten der Eintreibung dabei auf den
Kunden übertragen werden und halten sich auch an dieser Vereinbarung.
Besonders wer natürlich in einem großen Geschäft mit Versand sehr oft mit
zahlungsfaulen Kunden zu tun hat, aber durch den Betrieb kaum Zeit für solche
Fälle hat, für den lohnt sich der Einsatz der Inkassofirmen natürlich, welche
dann einem Stammkunden auch zweifelsfrei bessere Angebote machen können.
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