Wenn man seine persönlichen Gegenstände im Urlaub vor Diebstahl schützen möchte, muss man nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung abzuschließen. In den meisten Fällen kommt schon die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf.
In neueren Hausratpolicen ist das Reisegepäck und die mitgeführten Wertgegenstände für die ganze Welt bis zu 3 Monate mit 10% der Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro mitversichert. Versicherungsverträge, die vor dem Jahr 1992 abgeschlossen wurden, enthalten den Gepäckschutz allerdings oft noch nicht.
Als Versicherungsnehmer sollte man deshalb rechtzeitig vor Beginn der Ferien prüfen, ob das Reisegepäck in der eigenen Hausratpolice mit eingeschlossen ist. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, kann man den Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft umstellen lassen.
Der Diebstahlschutz durch die heimische Hausratversicherung gilt nur dann, wenn Einbrecher gewaltsam in das Feriendomizil eindringen. Taschendiebstahl, Klau aus dem geliehenen Fahrzeug oder Diebstahl aus dem Wohnmobil, sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Wie zuhause, springt die Hausratversicherung aber auch dann ein, wenn Gepäck oder Wertsachen des Urlaubers in der Reiseunterkunft durch Unterwetter oder Brand Schaden genommen haben, bzw. zerstört worden.
Wichtig: Die Hausratversicherung zahlt nur dann, wenn man den Schaden unverzüglich meldet. Bei kleineren Verlusten ist es ausreichend, den Versicherer baldmöglichst nach Ankunft Zuhause zu informieren. Ein Einbruchdiebstahl hingegen muss sofort bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. Zudem sollte man sich diesen direkt schriftlich bestätigen lassen. Wenn diese Bestätigung nicht vorhanden ist, kommt der Versicherer nicht für Schäden am Reisegepäck auf.
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