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Die Statistiken belegen klar: Bereits jeder vierte Bundesbürger muss seine Arbeit heutzutage aus Gesundheitsgründen schon vor dem eigentlichen Rentenalter aufgeben.

Für die Betroffenen kann die vorzeitige Berufsunfähigkeit zur einer finanziellen Katastrophe werden. In vielen Fällen ist die geringe gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente nicht einmal ausreichend hoch, um die monatlichen Lebenshaltungskosten zu decken.

Wer nach einer schweren Krankheit, oder einem Unfall nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten möchte, kommt um einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz nicht herum.

Privatversicherer zahlen bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit eine garantierte Rente. Zudem unterstützen sie finanziell bei der möglichen Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Wer bereits seit mehreren Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, sollte mit der Versicherungsgesellschaft besprechen, ob der Vertrag auf neue, günstigere Bedingungen umgestellt werden kann.

Viele Altpolicen enthalten eine „abstrakte Verweisungsklausel“. Die Versicherungsgesellschaft kann auf diese Weise im Ernstfall die Leistung verweigern, wenn der Versicherte noch in irgendeiner anderen Tätigkeit einsetzbar wäre – notfalls als Hilfsgärtner oder Pförtner.

In diesem Fall ist noch nicht einmal von Bedeutung, ob man einen solchen Beruf überhaupt praktisch bekommen kann. Gute Versicherungsverträge sehen höchstens eine so genannte „konkrete Verweisungsmöglichkeit“ vor: In diesem Fall braucht das Versicherungsunternehmen nur dann nicht zahlen, wenn man tatsächlich einen neuen Job hat, deren Entlohnung dem früheren Beruf entspricht.

Weiterhin ist es wichtig, dass die Police eine Nachversicherungsgarantie enthält, damit die Berufsunfähigkeitsrente etwa bei Heirat, Geburt von Kindern oder beruflicher Selbstständigkeit problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann.



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