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 Restschuld Versicherung




Auch wenn diese vom Begriff her für viele unbekannt sind, werden doch über eine Millionen neue Restschuldversicherungen jährlich in Deutschland abgeschlossen. Dies geschieht jedoch nicht in allen Fällen freiwillig. Wer einen Bankkredit haben möchte, muss seine Zahlungsfähigkeit oft mit einer solchen Police versichern, wenn man sonst keine anderen Kreditsicherheiten vorweisen kann.

Im Prinzip handelt es sich bei der Restschuldversicherung um eine Lebensversicherung in Höhe des bestehenden Kredits:

Sollte der Kreditnehmer versterben, bevor das Darlehen vollständig zurückzahlt wurde, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die verbleibenden Schulden. Je nach gewähltem Anbieter und Tarif, springt die Restschuldversicherung auch dann ein, wenn man seine Kreditschulden wegen plötzlicher Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zurückzahlen kann.

Die Gebühren für eine Restschuldversicherung werden in der Regel direkt bei Abschluss des Kreditvertrags fällig und von der Bank auf die jeweilige Kreditsumme aufgeschlagen. Die Kreditinstitute arbeiten in der Regel direkt mit festen Versicherungspartnern zusammen. Für die Vermittlung der Restschuldversicherung bekommen die Kreditinstitute eine Provision, die von den Kunden in Form von Bearbeitungsgebühren mitbezahlt werden. In der Regel hat man keine Möglichkeit, auf alternative Angebote mit günstigeren Konditionen auszuweichen.

Grundsätzlich macht eine Restschuldversicherung dann Sinn, wenn man eine Familie hat, die man im Falle eines vorzeitigen Versterbens vor den restlichen Kosten schützen möchten. Wer nicht für Angehörige vorzusorgen hat, benötigt auch keinen Todesfallschutz

Für ihn ist der Abschluss einer Restschuldpolice nur dann interessant, wenn sie ausdrücklich bei Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit zahlt. Wenn keine anderen Sicherheiten vorhanden sind und die Bank auf einer Restschuldversicherung bestehen sollte, ist es wichtig darauf zu achten, dass die zusätzlichen Kosten den Kredit nicht um einiges teuerer machen. Mehr als 10 – 12% Effektivkosten für einen Ratenkredit + Versicherung sind zu hoch. Verbraucherschützer sind der Meinung, dass viele Bankkunden durch die Koppelung von Krediten und Restschuldversicherungen in einen Teufelskreis geraten: Sollten Darlehen bei Zahlungsschwierigkeiten mehrfach verlängert und umgeschuldet werden, können Kettenkredite mit einer Effektivbelastung von 25 % pro Jahr und mehr auf die ursprünglich ausgezahlte Summe entstehen. Zudem fallen bei jeder Umschuldung auch noch neue Bearbeitungsgebühren an.

Sofern die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung zur Voraussetzung für die Kreditvergabe machen sollte, muss die Prämie dafür in die effektiven Kosten des Kredits mit einberechnet werden. Weiterhin müssen diese im Angebot und im Vertrag für den Kunden klar erkennbar sein.

Die Bank darf einen Konsumentenkredit nicht zu einem „Effektivzins von 6%“ offerieren, wenn diese zwingend eine Restschuldversicherung verlangt und die Gesamtkosten dadurch in Wirklichkeit auf 11% ansteigen.

Als getäuschter Kunde hat man in diesem Fall die Möglichkeit, die Differenz zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlichen Kosten zurückzuverlangen. Im Streitfall muss man natürlich nachgewiesen werden, dass man mit zu niedrigen Kosten geködert wurde und der Kredit gleichzeitig an die Restschuldversicherung gebunden war.

Als Kreditkunde ist deshalb eine schriftliche Bestätigung des Beraters wichtig, welche angibt, welche Effektivkosten durch Kredit + Restschuldversicherung insgesamt entstehen. Bei Abschluss des Vertrages sollte man sich gegebenenfalls außerdem bestätigen lassen, dass der Kredit nur in Verbindung mit der Restschuldversicherung gewährt wird.



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