GeldmachtSpass.de




Sie sind hier: Geldmachtspass - Versicherungen - Krankenversicherung arbeitslos
Altersvorsorge
Aktien & Fonds
Finanzierung & Kredite
Geld Ratgeber
Immobilien & Wohnen
Job & Beruf
Gewerbe & Selbständigkeit
Versicherungen
Gesetze & Recht
Steuern
Vorlagen & Muster
Aktienkurse / Börsenkurse
Dax Werte
Goldpreis
Silberpreis
Kupferpreis
Dollarkurs
Ölpreis
   
 Krankenversicherung arbeitslos




Wer arbeitslos ist und zugleich Arbeitslosengeld bezieht, ist auch weiterhin bei seiner Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Versicherungsbeiträge übernimmt in diesem Fall das Arbeitsamt.

Das Gleiche trifft für Harz-IV-Empfänger zu. Auch hier werden die Versicherungsbeiträge von der Stelle gezahlt, wo auch das Geld gezahlt wird.

Gibt es in der Familie minderjährige Kinder ohne Einkommen, oder Geringverdienende Partner, so können diese beitragsfrei über die Krankenkasse des Arbeitslosen mitversichert werden.

Wenn nach dem Arbeitslosengeld kein Harz IV gezahlt wird und sich auch keine Arbeit anschließt, muss sich der betreffende sofort selbst Krankenversichern.

Wenn der Ehepartner in einer GKV ist, besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung über die Familien Versicherung der GKV. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Der beitragsfrei mitversicherte Partner darf monatlich nicht mehr als 300 € verdienen. Andernfalls muss er selbst Beiträge zahlen.

Besteht diese Möglichkeit nicht, muss eine GKV gewählt werden und es sind Beiträge zu zahlen.

Arbeitnehmer und Angestellte, die eine Private Krankenversicherung haben, können bei Arbeitslosigkeit, wenn sie unter die Beitragsbemessungsgrenze kommen und noch unter 55 Jahre sind, in die GKV wechseln. Andernfalls müssen sie weiter privat kranken versichert bleiben. Auch hier werden die Beiträge bei Arbeitslosigkeit und Harz IV übernommen. Danach muss der Privatpatient seine Beiträge selbst zahlen.

Auch Selbständige, die Privat Krankenversichert sind, können nicht wieder in die GKV wechseln.

Die Privaten Krankenkassen müssen Basistarife anbieten. Hier besteht ein ähnlicher Schutz wie in der GKV. Dorthin kann der Privatpatient wechseln.



Weitere Artikel:

Hausfrau / Hausmann Berufsunfähigkeit absichern
Gewitterschaden
PKV Wechsel
Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung

 

Nach oben - Haftungshinweise - Impressum - Bookmark  
 

Copyright 1998 - 2009 by GeldmachtSpass.de

 
Arbeitsvertrag Kündigung
Aufhebungsvertrag
Berliner Testament
Düsseldorfer Tabelle
Erbschein
Erziehungsgeld
Erbschaftssteuer
Eidesstattliche Vers.
Elternzeit
Fristlose Kündigung
Haushaltsplan
Hypothekenzinsen
Kündigungsschreiben
Kündigungsfristen
Kilometerpauschale
Kinderfreibetrag
Kinderzuschlag
Lohnsteuertabelle
Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerklassen
Mietminderung
Mietvertrag Kündigung
Mutterschaftsgeld
Nachsendeantrag
Nebenkostenabrechnung
Nichtveranlagungsb.
Patientenverfügung
Pfändungstabelle
Splittingtabelle
Umrechnungskurs
Untermietvertrag
Vermögenswirksame L.
Vorsorgevollmacht
Witwenrente