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Jeder Arbeiter und Angestellte, der unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt
(2007 sind das 47.700 Euro brutto im Jahr) muss sich gesetzlich
Krankenversichern. Wer darüber liegt, bzw. anderen Berufsgruppen angehört, kann
sich eine Private Krankenversicherung wählen. Er kann sich allerdings auch
freiwillig eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen.
Es gibt in Deutschland noch ca. 240 gesetzliche Krankenversicherungen. Das
Bestreben der Regierung geht dahin, die Anzahl weiter zu reduzieren.
Die Leistungen der GKV richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog
und sind zu ca. 95 % bei allen GKV gleich.
Unterschiede gibt es beim Beitrag. Er richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.
Davon wird ein bestimmter Prozentsatz an die GKV abgeführt. Etwa 50 % zahlt der
Abreitgeber dazu. Der Beitragssatz liegt zwischen 12 % und 16 %.
Jeder Versicherte kann zwischen den GKV frei wählen. Es müssen allerdings
bestimmte Wartezeiten und Kündigungsfristen eingehalten werden.
Wenn eine Krankenkasse gewählt wurde, muss der Versicherte mindestens 18 Monate
dort versichert bleiben. Danach kann er mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten
die Kasse wechseln. Erfolgt die Kündigung vorher, dann wird sie auf den
erstmöglichen Termin umgeschrieben.
Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die GKV den Beitrag erhöht. Das trifft auch
zu, wenn die Beitragserhöhung durch eine Fusion erfolgt. Dann zählt auch die
Bindefrist von 18 Monaten nicht mehr. Der Versicherte kann sofort mit einer
Kündigungsfrist von 2 Monaten wechseln.
Neben der Höhe des Versicherungsbeitrages sollte sich der Versicherungsnehmer
vor dem Wechsel über die gewünschte GKV informieren. Es gibt Kassen, die nur in
bestimmten Regionen vertreten, oder speziell für bestimmte Berufsgruppen
ausgerichtet sind.
Manche GKV arbeitet mit Bonusprogrammen, wo beim erreichen Sonderleistungen
angeboten, oder Zuzahlungen reduziert werden können.
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