Der privaten Haftpflichtschutz braucht jeder – nur dann ist er finanziell abgesichert, wenn er anderen Menschen aus Unachtsamkeit, Missgeschick oder Leichtsinn Schäden zufügt. Für Autos und Motorräder ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch außerhalb des Straßenverkehrs ist man für seine eigenen Fehler selbst verantwortlich.
Verursacht man durch eine brennen gelassene Kerze in der Mietwohnung einen Hausbrand, haftet man persönlich mit seinem Einkommen und Vermögen für den ganzen Schaden, auch wenn das Gebäude vollständig zerstört wird. Fügt man jemandem etwa bei einem Freizeitunfall als Radfahrer schuldhaft bleibende Gesundheitsschäden zu, hat das Opfer oft sogar Anspruch auf lebenslange Zahlungen.
Natürlich haben junge Menschen andere Dinge im Kopf als ihren Versicherungsschutz. Jugendliche sind grundsätzlich über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern mitversichert, solange sie noch nicht volljährig sind. Auch während Berufsausbildung, Studium, weiterem Schulbesuch, Wehr- oder Zivildienst und während der üblichen Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung bleibt der Familienhaftpflichtschutz bestehen – vorausgesetzt natürlich, die Eltern haben eine Privathaftpflicht im Policenordner.
Wenn mit bestandener Abschlussprüfung die Lehre oder das Studium endet, muss man sich als junger Mensch jedoch um eine eigene Privathaftpflicht kümmern, wenn man im schlimmsten Fall nicht den finanziellen Ruin riskieren will.
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