Die Ferienzeit ist nicht nur eine Zeit des Seelebaumelns, denn in den Statistiken wird zugleich belegt, dass es sich dabei auch um die Einbruchzeit handelt. Eine Hausratversicherung für diesen Fall vor den Folgen eines Einbruchdiebstahls.
Wenn die Einbrecher nicht nur Bewegliches stehlen, sondern auch Fenster, Türen und andere Teile des eigenen Hauses beschädigen sollten, kommt dafür die Gebäudeversicherung auf.
Wie sollte man sich im verhalten, wenn es tatsächlich zum Einbruch kommt? – Diese Frage stellen sich im Ernstfall viele Betroffene.
Grundsätzlich sollte man den Einbruch sofort der Polizei und dem Versicherer melden. Bei der Kontaktaufnahme sollte man stets die Versicherungsschein-Nummer zur Seite liegen haben.
Um der Spurensicherung die Arbeit nicht zu erschweren, sollte man an der Wohnung nichts verändern. Selbst Schmutzspuren von den Schuhen des Einbrechers, oder simple Abdrücke der Autoreifen in der Zufahrt können wichtige Hinweise für die Aufklärung geben.
Hilfreich ist darüber hinaus die Erstellung einer Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände. Diese kann anschließend in das Verzeichnis bei der Versicherungsgesellschaft und der Polizei eingereicht werden.
Sofern vorhanden, sollten Sie Ihrer Versicherung die Beläge der gestohlenen Gegenstände beifügen. Dies ermöglicht eine schnelle Regulierung des Schadens.
Eine regelmäßige Abheftung der Kaufnachweise ist wichtig, um im Ernstfall leichter, den entstandenen Schaden nachzuweisen zu können. Sollten Fahrräder gestohlen oder beschädigt worden sein, sollte man der Polizei und der Versicherung sowohl Marke, Modell als auch Rahmennummer mitteilen.
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