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 Marderschaden bei Teilkasko




Marder sind der Feind eines jeden Autofahrers. Der Hauptgrund dafür liegt in der Tatsache begründet, dass Marder gerne Kabel, Kühlerschläuche und andere Gummiteile im Motorraum eines Fahrzeugs beschädigen.

Besonders verführerisch sind für diese Nager, warme Motoren und frischer Gummigeruch. Die circa 70 Zentimeter langen und 3 Kilogramm schweren Tiere sind gerade bei sinkenden Temperaturen häufig anzutreffen.

Die Zähne der Tiere sind so scharf, dass selbst die stabilsten Schläuche von den nachtaktiven Tieren in ein paar Stunden durchgebissen sind. Die Folgen können daraufhin Schäden am Auto sein. Oft entstehen diese Schäden z.B. durch eine Motor-Überhitzung, wenn der Kühlwasser-Totalverlust übersehen werden sollte.

In Gegenden, wo es viele Marder gibt, treffen viele Autofahrer Vorkehrungen, und legen Maschendraht unter das Fahrzeug. Dieses hält die Marder angeblich vom Fahrzeug fern. Dünnere Schläuche und Kabel lassen sich z.B. durch Hartkunststoffrohre schützen.

Falls das Fahrzeug durch einen Marder zu Schaden gekommen ist, kann man nicht mit einer einheitlichen Regelung rechnen, denn in diesem Fall agieren die Kfz-Versicherer unterschiedlich.

Je nach Anbieter und gewähltem Tarif, können Schäden durch Marderbisse im Teilkaskoschutz für Kraftfahrzeuge enthalten sein oder auch nicht. Kfz-Versicherer, die besonders kundenfreundlich sind, sehen aber zumindest Ersatz für direkte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Manschetten vor, die durch einen Marderbiss entstanden sind.

In den meisten Fällen liegt der entstandene Schaden unter der in der Teilkasko vereinbarten Selbstbeteiligung. Dies bedeutet, dass der Versicherte die Reparatur ohnehin selbst zahlen muss. Indirekte Folgeschäden – wie z.B. der oben genannte Motorschaden - sind in aller Regel nicht mitversichert.

Nur die Premium-Tarife einiger Versicherungsgesellschaften leisten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auch dann Ersatz, wenn nach dem Marderbiss z.B. Aggregate in Mitleidenschaft gezogen wurden.



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