Als Inhaber einer Lebensversicherung braucht man sich ab sofort keine Sorgen mehr zu machen: Die Lebensversicherungen sind durch einen gesetzlichen Sicherungsfonds geschützt. Dieser tritt dann ein, wenn das Vertragsunternehmen zahlungsunfähig wird.
Für den Fall, dass ein Lebensversicherer insolvent geht, hat das Bundesfinanzministerium die deutschen Lebensversicherer jetzt auch offiziell verpflichtet, einen Fonds zu unterhalten, aus dem betroffene Kunden entschädigt werden.
Vor einigen Jahren war ein Unternehmen tatsächlich in eine finanzielle Schieflage geraten. Bereits damals hatten die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften in Eigeninitiative die Protektor AG gegründet. Deren Zweck besteht darin, die Kunden in Schwierigkeiten geratener Unternehmen zu entschädigen.
In Absprache mit dem Finanzministerium übernimmt die Protektor AG nun auch offiziell die Funktion des gesetzlichen Sicherungsfonds. Eine der Neuerungen besteht darin, dass die Pensionskassen zur betrieblichen Altersvorsorge der gesetzlichen Sicherung beitreten können, falls sie vergleichbare Rechnungsgrundlagen wie die Lebensversicherungsgesellschaften verwenden.
Zur gleichen Zeit mit der Lebensversicherung wurde die Konkursvorsorge auch in der privaten Krankenversicherung gesetzlich geregelt. Hier übernimmt die von den privaten Krankenversicherungen eingerichtete Medicator AG die Absicherung der Kunden, falls ein Unternehmen insolvent wird.
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