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Wer plötzlich Geld benötigt, kann auf die Idee kommen, die eigene Kapitallebensversicherung vorzeitig aufzugeben. Dies ist grundsätzlich auch kein Problem: Wer sich von der Lebensversicherung trennen möchte, kann einen Lebensversicherungsvertrag schon innerhalb der Ansparphase kündigen.
In diesem Fall muss jedoch beachtet werden, dass die Versicherungsgesellschaft dafür teils enorme Stornokosten verlangt. Zudem fällt die Überschussbeteiligung weg, welche dem Kunden eigentlich Ende der regulären Vertragslaufzeit – oft 12 Jahre – gutgeschrieben werden würde.
Gerade diese Tatsache macht sich bei der Rendite bemerkbar. Zudem muss man damit leben können, dass nach der Kündigung der Kapitallebensversicherung auch der sehr wichtige Hinterbliebenenschutz für die eigene Familie entfällt.
Um sich diesem Verlustgeschäft so nicht auszusetzen, gibt es eine wirtschaftlichere Alternative: Die Stilllegung der Kapitallebensversicherung. Wer sich dafür entscheidet, seine Police einzufrieren, keine Beiträge mehr zu zahlen. Der Nachteil ist jedoch, dass dadurch auch die Leistungen für den Ernstfall gekürzt werden.
Wenn der Versicherte vorzeitig sterben sollte, erhält seine Familie also weniger Geld. In einigen Fällen ist man deshalb besser beraten, wenn man die Lebensversicherung weiter führt und bei der Versicherungsgesellschaft ein Policendarlehen beantragt.
Wenn man das Geld benötigt, aber die Police nicht aufgeben möchte, gewährt der Versicherer in der Regel einen Kredit bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswerts. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Familie weiterhin einen finanziellen Risikoschutz.
Das aufgenommene Policendarlehen kann entweder aus der später gezahlten Versicherungssumme getilgt, oder aber auch schon vorher flexibel zurückgezahlt werden. Um herauszufinden, welche Lösung die beste ist, sollte man am besten einen Versicherungsberater befragen.
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