Verlust des Gepäcks, Erkrankung, Streit mit dem Reiseveranstalter - jeder der
seinen Urlaub sorglos verbringen möchte, sollte auf einen guten
Versicherungsschutz achten.
Reiserücktrittsversicherung:
Eine Reiserücktrittsversicherung ist bereits vor Beginn des Urlaubs aktiv und
erstattet z.B. im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer schweren Erkrankung die
Stornogebühren des Reiseveranstalters. Selbst wenn man das eigene Haus nach
einem Brandschaden nicht alleine lassen möchte, oder Familienangehörige schwer
erkranken, zahlt die Reiseversicherung. Je nach Vertragsart hat der Reisende
auch die Möglichkeit kurz nach Urlaubsbeginn die Reise abzubrechen, wenn er aus
einem der oben genannten Gründe abreisen muss und die gezahlte Reise somit nicht
in Anspruch nehmen kann.
Reisegepäckversicherung:
Versichert ist bei einer Reisegepäckversicherung sämtliches mitgeführtes
Eigentum wie z.B. Kleidung, elektronische Geräte etc. während des Urlaubs. Im
Ernstfall wird vom Versicherer in der Regel der Zeitwert (Neuwert minus
Abnutzung bzw. Alter) ersetzt.
Mietwagenversicherung:
Je nach Kfz-Versicherer ist dieser Schutz schon im voraus enthalten oder kann
für wenige Euro zusätzlich abgeschlossen werden. Dieser Versicherungsschutz
springt ein, wenn man im Urlaub mit dem geliehenen Wagen einen Schaden
verursacht, welcher die in der Regel niedrige Versicherungssumme des gemieteten
Autos übersteigt.
Auslandsreise-Krankenversicherung:
Diese wichtige Versicherungsart bietet im Urlaub einen umfassenden Schutz vor
finanziellen Folgen, welche z.B. durch Krankheit oder einen Unfall verursacht
wurden. Zusätzlich werden die Kosten für einen Rücktransport in die eigene
Heimat getragen. Auch wenn dazu ein Rettungsflieger notwendig ist.
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