Mit großen Schritten geht es auf den 30. November zu - dem Stichtag für die
Kündigung des alten Versicherungsvertrages, falls man ab nächstem Jahresbeginn zu
einem günstigeren Autoversicherer wechseln möchte. Diesen Zeitraum nutzen
etliche Kfz-Versicherer um für deren Kfz-Versicherung zu werben.
Wichtig ist jedoch, dass Wechsler nicht nur auf günstige Tarife achten, sondern
auch auf durchgehend positive Leistungen.
Die Fahrlässigkeits-Klausel bietet hier ein interessantes Beispiel:
Verbraucherfreundliche Kfz-Versicherer zahlen im Tarif der Vollkaskoversicherung
auch dann, wenn der Schaden am Auto des Versicherten durch grobe Unachtsamkeit
zustande kam. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Verkehrszeichen missachtet
werden. In vielen Billigtarifen - welche etliche Kunden blenden - ist eine
Regulierung solcher entstandenen Schäden ausgeschossen. Nur durch diese Mängel
bei den Leistungen der Kfz-Versicherungsgesellschaften, können Tiefstpreise bei
den Beiträgen garantiert werden.
Eine weitere Fallstudie ist hier die Rabattretter-Klausel. Diese, bei den
Versicherten beliebte Klausel, verhindert in leistungsstärkeren Tarifen, dass
bereits langjährig schadenfreie Fahrer gleich beim ersten Schadensfall die
erreichte Rabattstufe verlieren und ab diesem Zeitpunkt höher eingestuft werden.
In den so genannten "Basis-" bzw. "Grundtarifen", welche besonders günstig sind,
sucht man solche Rabattretter verzweifelt. Diesen Ärger erkennen die meisten
Kfz-Versicherten erst dann, wenn es zu einem Unfall bekommen ist, und diese
daraufhin hochgestuft werden.
Zusätzlich sollten Sie auf eine hohe Versicherungssumme achten. Experten
empfinden eine Höchstdeckung von 100 Millionen Euro für alle Sach- bzw.
Personenschäden als ausreichend.
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