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Mit großen Schritten geht es auf den 30. November zu - dem Stichtag für die Kündigung des alten Versicherungsvertrages, falls man ab nächstem Jahresbeginn zu einem günstigeren Autoversicherer wechseln möchte. Diesen Zeitraum nutzen etliche Kfz-Versicherer um für deren Kfz-Versicherung zu werben.

Wichtig ist jedoch, dass Wechsler nicht nur auf günstige Tarife achten, sondern auch auf durchgehend positive Leistungen.

Die Fahrlässigkeits-Klausel bietet hier ein interessantes Beispiel:

Verbraucherfreundliche Kfz-Versicherer zahlen im Tarif der Vollkaskoversicherung auch dann, wenn der Schaden am Auto des Versicherten durch grobe Unachtsamkeit zustande kam. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Verkehrszeichen missachtet werden. In vielen Billigtarifen - welche etliche Kunden blenden - ist eine Regulierung solcher entstandenen Schäden ausgeschossen. Nur durch diese Mängel bei den Leistungen der Kfz-Versicherungsgesellschaften, können Tiefstpreise bei den Beiträgen garantiert werden.

Eine weitere Fallstudie ist hier die Rabattretter-Klausel. Diese, bei den Versicherten beliebte Klausel, verhindert in leistungsstärkeren Tarifen, dass bereits langjährig schadenfreie Fahrer gleich beim ersten Schadensfall die erreichte Rabattstufe verlieren und ab diesem Zeitpunkt höher eingestuft werden. In den so genannten "Basis-" bzw. "Grundtarifen", welche besonders günstig sind, sucht man solche Rabattretter verzweifelt. Diesen Ärger erkennen die meisten Kfz-Versicherten erst dann, wenn es zu einem Unfall bekommen ist, und diese daraufhin hochgestuft werden.

Zusätzlich sollten Sie auf eine hohe Versicherungssumme achten. Experten empfinden eine Höchstdeckung von 100 Millionen Euro für alle Sach- bzw. Personenschäden als ausreichend.



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