Lebensversicherer legen das Spargeld ihrer Kunden in
Immobilien und in festverzinsliche Wertpapiere an. Bis zu 30% des eingelegten
Kapitals darf laut Anlagegrundsätze auch in Aktien investiert werden.
Weit über dem aktuellen Garantiezins von 2,75% werden bei guter Marktlage die
erwirtschafteten hinausgehenden Überschüsse in den Verträgen der Versicherten
gutgeschrieben. Sobald der Finanz- sowie Immobilienmarkt schwach sein sollte,
kann es vorkommen, dass Überschüsse völlig ausbleiben. Wenn dem Versicherten bei
Vertragsschluss Überschüsse ohne Verbindlichkeit offeriert wurden, hat er bei
Vertragsablauf zwar den Anspruch auf die garantierte Versicherungssumme,
allerdings nicht auf die mögliche Überschussbeteiligung. Dies wurde kürzlich
nach einem Streit eines Versicherten und dessen Lebensversicherer über einen
Versicherungs-Ombudsmann entschieden.
Das Problem lag darin, dass der Berater, welcher die Police verkauft hatte, die
eventuell zu erwartende Überschussbeteiligung im Gespräch mit dem Kunden als
"100% sicher" darstellte, wobei im schriftlichen Vertrag die
Überschussbeteiligungen als unverbindlich gekennzeichnet waren. Wichtig ist es
deshalb immer, neben den Versprechungen des Beraters z.B. wenn es um einen
Garantiezins geht, anhand der Vertragsunterlagen zu prüfen, welche Leistungen
garantiert sind. Auf Überschussbeteiligungen, welche nicht eindeutig im Vertrag
deklariert sind, besteht auch kein Rechtsanspruch. Eine
Kapital-Lebensversicherung erfüllt neben dem Hauptziel, nämlich einer Rendite
für das Gesparte, auch im Falle eine Todes des Hauptverdieners, vor finanzieller
Not zu schützen. In diesem Fall zahlt die Lebensversicherung sofort eine sehr
hohe Versicherungssumme.
Bei Ablauf des Vertrages gibt es im jeden Fall die vertraglich festgelegte
Ablaufzahlung. Bei guter Lage der Finanz- und Immobilienmärkte kommen auch noch
zusätzliche Überschüsse hinzu. Mindestens jedoch die geltende
Garantieverzinsung.
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