Eine Reisegepäckversicherung kommt für weltweite Schäden auf, welche durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäckinhalts entstehen. Urlauber, die ihre Urlaubsausstattung mit Hilfe einer Reisegepäckversicherung schützten möchten, sollten aber die allgemeinen Versichertenpflichten beachten.
Wird das Gepäck z.B. während der Anfahrt zum Urlaubszielort im geparkten Auto verstaut, zahlt die Reisegepäckversicherung in der Regel nur dann, wenn der Diebstahl zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends geschah, oder wenn das Auto in einer verschlossenen Garage abgestellt war. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Schaden nicht oder in der Höhe eines geringen Höchstbetrags ersetzt. Diebstähle, die während nächtlicher Fahrtpausen bis zu 2 Stunden stattfinden (beispielsweise auf einem Autobahnrastplatz – sind in der Regel aber mit in der Versicherung inbegriffen
In Standartverträgen sind hochwertige Gegenstände wie Foto- und Filmausrüstungen, Notebooks, Schmuck oder teure Pelze nur bis zu maximal einem Drittel der gesamten Versicherungssumme geschützt.
Überhaupt kein Versicherungsschutz besteht für hochwertige Wertsachen, wenn sie im Voraus am Flughafenschalter als einfaches Reisegepäck aufgegeben oder im unbeaufsichtigten Fahrzeug abgelegt werden.
Das Abstellen des Wagens auf einem überwachten Parkplatz werten die Versicherungsgesellschaften übrigens nicht als ausreichende Schutzmaßnahme. Geklautes Dachgepäck wird in der Regel ersetzt, sofern es ebenfalls ausreichend gegen Diebstahl geschützt war. Auch ebenfalls Fahrräder oder sonstige Sportgeräte auf dem Heck- oder Dachträger mitgenommen werden, sollten diese mit einem mindestens 5 Millimeter dicken Stahlseil befestigt sein, ansonsten kann der Diebstahl je nach Versicherungsklausel, ausgeschlossen sein.
Bargeld, Personalausweise, Flugtickets und auch Handys, sollten stets dicht am Körper getragen werden, denn sie werden im Falle eines Verlusts von der Reisegepäckversicherung in der Regel nicht ersetzt. Gerade wegen des hohen Diebstahlrisikos muss man in Flughäfen oder Bahnhöfen sein persönliches Gepäck besonders gut bewachen: wer Handtaschen und Reisekoffer dort auch nur kurzzeitig unbeaufsichtigt lässt, verliert den kompletten Versicherungsschutz.
Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme der Reisegepäckversicherung dem Wiederbeschaffungswert der vorhandenen Urlaubsausrüstung entsprechen. Nur bei Befolgung dieser Faustregel wird alles ersetzt, wenn im Ernstfall alles gestohlen bzw. verloren geht.
Weitere Artikel:
Rente wegen Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit als Schüler / Student Pflegeversicherung und der Hausnotruf Krankenversicherungskarte
|